Schleimen

[230] Schleimen, 1) beim Abkochen u. Einweichen Schleim entwickeln; 2) mit Schleim überzogene Fische, als Aale u. Schleihen, durch Abreiben mit Salz reinigen; 3) die Eingeweide der geschlachteten Thiere durch Abschaben u. Reiben mit Salz von Schleim befreien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 230.
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