Schritt

[436] Schritt, 1) das Fortsetzen der Füße beim langsamen Gehen; 2) bei Pferden die gewöhnliche langsame Art der Bewegung, wo sie immer nur einen Fuß auf einmal emporheben, s.u. Reitkunst III. A) a); 3) das Ausschreiten eines Fußes im gewöhnlichen Gange (vgl. Gehen). Im Mittelschritt wird der Fuß nur etwa drei Plattfußlängen vorgesetzt, im kleinen u. im Halbschritt nur um eine Plattfußlänge; gegenseitig schreitet im großen S. der Fuß um vier, im übergroßen S. aber, als dem Maximum, um fünf Plattfußlängen aus. Von dem S-e vorwärts, als dem gewöhnlichen, wird der Seitenschritt u. Rückschritt unterschieden; 4) die Bewegung des Fußes im Marsche, s.d.; 5) Längenmaß, gleich dem Raum, welchen ein erwachsener Mann zurücklegt, wenn er bei dem gewöhnlichen Gehen die Füße fortsetzt. Man unterscheidet den einfachen S. (Gressus), welcher beim Ausschreiten von der Ferse des einen Fußes bis zur Ferse od. auch wohl bis zur Fußspitze des anderen Fußes reicht u. zu 2, 21/2 od. 3 Fuß gerechnet wird; u. den doppelten S. (Passus), welchen derselbe Fuß im Gehen vom Aufheben bis zum Niedersetzen durchschneidet; er wird zu 4.–5 Fuß gerechnet; der geometrische S. wird immer zu 5 Fuß gerechnet; 6) eine Hirschfährte, s.d. b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 436.
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