Schulvisitation

[469] Schulvisitation, Untersuchung einer Schule durch die vorgesetzte, bes. höhere geistliche od. Schulbehörde, den Superintendenten, Decan, Schulrath etc., um sich dadurch genau von der Geschicklichkeit,[469] Tüchtigkeit u. Pflichttreue des Lehrers, den Kenntnissen u. Fortschritten der Schüler, dem Geiste u. gesammten Zustande der Schule überhaupt zu überzeugen u. die nöthigen Anordnungen u. Verbesserungen, Abstellung von Beschwerden, Schulversäumnissen etc. zu veranlassen, um dann darüber an die vorgesetzte Behörde Bericht zu erstatten. Die Veränderungen, welche in vielen Staaten mit den Kirchenvisitationen getroffen worden sind, haben auch auf die S-en Einfluß gehabt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 469-470.
Lizenz:
Faksimiles:
469 | 470
Kategorien: