Staatswirthschaft

[647] Staatswirthschaft (Staatshaushalt), derjenige Theil der Staatsverwaltung, welcher sich mit der Sorge für die Befriedigung der Staatsbedürfnisse mittelst sachlicher Güter beschäftigt. Die Staatswirthschaftslehre begreift daher diejenige Disciplin, welche die Grundsätze lehrt, die dabei nach dem Zwecke des Staates u. den Regeln einer vernünftigen Klugheit einzuhalten sind. Gewöhnlicher bezeichnet man diese Lehre mit dem Ausdruck Finanzwissenschaft, vgl. Finanzen. Verschieden davon ist die Politische od. Nationalökonomie, s. Volkswirthschaftslehre.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 647.
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