Steueranschlag

[807] Steueranschlag (franz. Allivrement), die Verhältnißzahl, welche für jeden steuerbaren Gegenstand bei dessen Aufnahme in das Kataster (s.d.) od. die Steuerrolle entweder nach dem muthmaßlichen mittlern Kaufwerthe der Sache (Steuercapital) od. dem daraus zu ziehenden steuerbaren Einkommen angenommen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 807.
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