Tadel

[196] Tadel, die in Form eines Urtheils ausgesprochene Erklärung, daß uns etwas mißfällt, also mißbilligende Beurtheilung. Der T. kann so mannigfach sein, als die Gegenstände, worauf er sich bezieht, u. eben sowohl Reden, Schriften, Kunstgegenstände, Personen betreffen, u. ist daher theils logisch, theils ästhetisch, theils moralisch. Er ist gegründet, wenn unser Urtheil richtig, ungegründet, wenn dies nicht der Fall ist, u. muß daher, da jeder irren kann, um so mehr mit Mäßigung ausgesprochen werden, da er sonst leicht in Tadelsucht, d.h. den Fehler, bei welchem der Mensch nur tadelt, um zu tadeln, ausartet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 196.
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