Tambourin

[223] Tambourin (fr., spr. Tangburäng), 1) türkische Handtrommel, bestehend aus einem breiten Reif, in dessen Einschnitten bewegliche Schellen angebracht sind. Über die Kreisfläche ist ein gespanntes Kalb- od. Eselsfell gezogen. Der Tambourinschläger faßt das T. mit der linken Hand u. schlägt mit der rechten taktmäßig darauf, od. entlockt, indem er mit naß gemachten Daumen auf dem Fell hinfährt, eigenthümliche brummende u. klirrende Laute. Das T. ist bes. bei der Janitscharenmusik gebräuchlich, aber auch bei den Zigeunern, in Spanien, bei den Mauren, Orientalen u. Ungarn nationell; 2) spanischer u. südfranzösischer Nationaltanz, von den Tänzern mit dem T. u. Frageolet begleitet; auch oft beim [223] Ballet angewendet, wozu die Musik in einem lebhaften 3/4 Takt besteht; 3) so v.w. Strickrahmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 223-224.
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