Reif [1]

[2] Reif, 1) ein hölzerner od. metallner verhältnißmäßig schmaler Körper, welcher einen anderen umschließt u. zusammenhält, z.B. Faßreif, Radreif; daher Reifbeuge, ein hölzernes, rundgeformtes Bret, um Reise bei ihrer Bereitung darüber zu beugen; 2) (R. am Helm, Her.), so v.w. Bügel 5); 3) so v.w. Ring, daher Fingerreif; 4) (Bauk.), ein architektonisches Glied, s.d. 6) B) b) cc); 5) der Rand am Barte eines Schlüssels, auch die ausgefeilten Striche mitten im Barte eines Schlüssels, u. die runden Blechstreifen im Eingerichte des Schlosses (Reifeisen), an denen hin sich beim Umdrehen des Schlüssels die Einschnitte des Bartes bewegen; 6) (Reep) Tau, welches an der Mitte der Segelstange gegen den Nank befestigt ist u. an welchem das Segel niedergelassen u. aufgehisset wird; 7) überhaupt so v.w. ein Tau; daher Reifbahn (Reiferbahn), so v.w. Reeperbahn; Reifschläger, in den Seestädten diejenigen Seiler, welche für die Schiffe arbeiten; 8) die Seiten eines Fuchsbalges; 9) ein Längenmaß von 10 Ellen, auch so v.w. Klafter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 2.
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