Vierpaß

[578] Vierpaß, 1) abgemessenes, auf od. in einem andern Körper psssendes Viereck; 2) (Vierblatt, Quatrefeuilles), Maßwerk, welches, von Halbkreisen umschlossenes Quadrat bildet; 3) Band von Flacheisen, welches zur Vermeidung von Sprüngen um viereckige Schornsteine gelegt wird; 4) (Num.), s.u. Drypaß; 5) bei einer Stangenkunst ein viereckiger, Alf Rollen gehender Rahmen, welcher auf jeder Seite einige Zähne hat, in welche ein Getriebe eingreift, um den Rahmen ü. die damit verbundenen Stangen hin u. her zu schieben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 578.
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