Vogelfrei

[641] Vogelfrei, 1) ganz ungebunden, daß man sich hin begeben kann, wohin man will; 2) ganz ungeschützt, geächtet, so daß man von jedem ergriffen u. getödtet werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 641.
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