Vollmachtsbrief

[672] Vollmachtsbrief, 1) so v.w. Machtbrief, s. Vollmacht; 2) ein Brief, durch welchen ein Kaufmann seinem Bevollmächtigten Auftrag gibt, in seinem Namen einzukaufen od. zu verkaufen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 672.
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