Vormann

[689] Vormann, 1) derjenige, welcher vor einem Anderen in denselben Verhältnissen gewesen ist; 2) welcher in einer Reihe od. dem Range nach unmittelbar vor einem Anderen ist; 3) ein Schiff, welches vor einem anderen segelt, bes. das erste der sogenannten Beiständer, welche einem Flaggenschiffe beigegeben sind; 4) V. in einem Boot, der vorderste Rojer (Ruderer) an jeder Seite, nach dessen Schlag mit dem Rieme sich die übrigen richten, um zugleich zu reisen; 5) in Halle die Träger der Soole, welche die Schicht od. die Arbeit beginnen; 6) die, welche einen Wechsel indossirt haben, ehe derselbe in des Inhabers Hände kam.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 689.
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