Vorreiter

[695] Vorreiter, 1) überhaupt der, welcher vor dem Wagen eines Anderen reitet, bes. ehrenhalben vor dem Wagen von Fürsten od. vornehmen Personen; bes. 2) der Reitknecht, welcher dem Wagen einer Herrschaft vorreitet u. Platz für den Wagen macht; 3) bei sechs- u. achtspännigen Fahrzeugen ein Knecht, welcher auf einem der Vorderpferde reitet u. dieselben lenkt. Daher Vorreitsattel, kleiner leichter Sattel, gewöhnlich nur mit geringem Warzen Leder bedeckt, welcher bei einem sechsspännigen Zuge zu dem Geschirr der Vorderpferde gehört; 4) V.u. Vorreitpferde, s.u. Vorspann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 695.
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