Knecht [1]

[599] Knecht, 1) Diener der untersten Art, entweder ein Unfreier (s. Leibeigner u. Sklav) od. ein Freier, welcher kraft eines freiwillig eingegangenen Vertrags dient; 2) (Enke), männlicher Dienstbote, welcher die Feldarbeit verrichtet u. dafür von seinem Herrn Wohnung, Kost u. jährlichen Lohn erhält. Auf großen Gütern haben sie verschiedene Namen, als: Groß-, Mittel-, Kleinknecht; 3) sonst bei Bäckern, Brauern, Fleischern, Grobschmieden u.a. Handwerkern so v.w. Gesell; 4) (Bergb.), Bergleute, welche den Haspel, die Hunde u. Karren füllen od. andere geringe Arbeiten verrichten; 5) bei mehren Handwerken u. Maschinen hölzerner od. metallener Gegenstand, an den sich etwas lehnt od. der etwas trägt, auf dem etwas ruht; der überhaupt zu etwas behülflich ist; 6) am Trittspinnrad ein gerader Holzstab, welcher den Tritt mit der Radkurbel verbindet u. die Bewegung von ersterem auf letztere überträgt; 7) aufrechtstehende Holzpflöcke auf dem Verdeck eines Schiffes, an deren Köpfen ein od. mehre Scheibengatte angebracht sind, um Taue durchzuscheren, deren Kraft nach oben wirkt; sie stehen am Fuße eines jeden Mastes u. heißen der große K., der Fockknecht, der Besahnknecht; Bester K. heißt auf Häringssängern der Schiffer od. Capitän.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 599.
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