Tritt

[849] Tritt, 1) jede einzelne Bewegung der Füße, wobei sie im Gehen auf den Boden gesetzt werden; 2) die Art u. Weise, wie man den Fuß beim Gehen auf den Boden setzt; 3) die gleichförmige Bewegung der Füße aller Soldaten eines marschirenden Truppentheils; 4) die beim Gehen zurückgelassene Spur des Fußes; 5) (Meßk.), so v.w. Schritt; 6) Gestell von Bretern, welches in Stuben an die Fenster gestellt wird, um darauf zu treten u. bequem zum Fenster hinaus sehen zu können; gewöhnlich ist es so breit, daß man einen Stuhl u. einen kleinen Tisch darauf stellen kann, um bequem am Fenster zu arbeiten; 7) Gestell von mehrern Stufen, um darauf zu steigen u. etwas aus der Höhe herunter nehmen zu können; 8) bei mehren Maschinen, welche mit dem Fuße in Bewegung gesetzt werden, ein schmales Bret, worauf man in dieser Absicht den Fuß stemmt; 9) bei Tischen Breter zwischen den Tischbeinen, auf welche man die Füße stemmt; 10) an Wagen u. Kutschen ein Bret od. breiteres Eisen, worauf man beim Ein- u. Aussteigen den Fuß setzt; es ist theils einfach, theils bildet es treppenartig mehre Stufen u. läßt sich zusammenklappen; 11) an Kutschen das Bret hinter dem Kasten, auf welches sich der Bediente stellt; 12) (Anat.), s.u. Ohr S. 241; 13) so v.w. Büttenstuhl, s.u. Papierfabrik III. A) a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 849.
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