Wandeinschnitt

[838] Wandeinschnitt (Überfall), rechteckige, schlitzförmige Öffnung in der Wandfläche eines Gefäßes, woraus eine Flüssigkeit ausfließt. Der W. reicht bis zum Flüssigkeitsspiegel hinauf, braucht aber nicht bis zum Boden herabzugehen; eine nicht bis zum Spiegel reichende Öffnung nennt man Mündung Erstreckt sich der W. über die ganze Breite der Wand, dann hat der W. ganz die Form eines Überfallwehres (s.u. Wehr 1) A). Der W. wird häufig beim Wassermessen (s.d.) angewendet, für nicht zu große Wassermengen, z.B. bei Gerinnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 838.
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