Wandelgeschäfte

[838] Wandelgeschäfte, an der Börse diejenigen Geschäfte, wo der Käufer sich das Recht vorbehält, die gekauften Werthe jeden Tag innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verlangen zu können; vgl. Staatspapiere S. 637.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 838.
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