Warnungscommission

[860] Warnungscommission, in manchen Armeen ist bestimmt, Leute, deren Führung tadelnswerth zu werden beginnt, vor weiteren Fehltritten zu warnen u. sie zu bedeuten, daß sie, wenn sie noch einmal bestraft werden müßten, die Fähigkeit verlieren reengagirt zu werden. Wird ein Militär, welcher wegen Vergehen od. Verbrechen Festungsstrafe erduldet hat, seiner Hast entlassen, so wird er von einer gleichen Commission vor Rückfall gewarnt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 860.
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