Festungsstrafe

[230] Festungsstrafe, 1) in einigen Staaten gelinder Arrest auf einer Festung (Festungsarrest), welchen Verbrecher von gewissem Stande statt der Zuchthausstrafe u. Festungsbaustrafe, zu welcher Verbrecher niederen Standes verurtheilt werden, erleiden. Sie steigt von 3 Monaten bis auf lebenslang. Meist haben die Gefangenen Erlaubniß, zu gewissen Stunden innerhalb bestimmter Grenzen spazieren zu gehen; sie genießen auch wohl nach Umständen noch größere Freiheiten. Sie wird, wenn der Gefangene Miene macht, zu entspringen, durch gänzliches Einschließen u. härteren Arrest geschärft. 2) Die Strafe, welche zum Festungsbau verurtheilte Gefangene (s. Baugefangene) erleiden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 230.
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