Wehklage [1]

[8] Wehklage, 1) laute Klage über einen hohen Grad des Schmerzes od. über ein drückendes Übel; 2) bes. die Klage über einen Todten od. bei seiner Beerdigung; vgl. Klageweiber.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 8.
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