Weinherr

[50] Weinherr, 1) ein Mitglied des Raths, welches die Aufsicht über den Wein u. Weinkeller des Stadtraths hat; 2) obrigkeitliche Person, welche die Aufsicht über den Weinhandel führt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 50.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika