Bienenzüge

[367] Bienenzüge sind Sonderzüge, die abgelassen werden, um Bienen aus Gegenden mit größerer Bienenzucht nach Orten zu schaffen, wo sich geeignete Weideplätze für die Bienen vorfinden. Die B. werden alljährlich Anfang August, zur Zeit der Blüte des Heidekrauts und des Buchweizens, u. zw., um das Schwärmen der Bienen zu vermeiden, zur Nachtzeit nach Vereinbarung mit den Bienenzüchtern gefahren. Nach etwa sechs Wochen werden die Stöcke in ähnlicher Weise zurückbefördert.

Bienensendungen geringeren Umfangswerden in gewöhnlichen Güterzügen, u. zw. meistens ebenfalls zur Nachtzeit befördert; in Ermangelung geeigneter Güterzüge zur Nachtzeit werden Bienenstöcke und Körbe auf den deutschen[367] Bahnen mit Personenzügen (Schnellzüge ausgenommen) zu den einfachen Stückgut- oder Wagenladungssätzen befördert.

Die Abfertigung der Bienenstöcke erfolgt in Deutschland nach dem deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, Abt. B – in Österreich als gewöhnliches Stückgut nach dem Gewicht und nicht als lebendes Vieh (Spezialtarif für bestimmte Eilgüter – als Eilgut nach Frachtgutsätzen oder als beschleunigtes Eilgut nach gewöhnlichen Eilgutsätzen). Begleitpersonen werden in der Regel nicht gefordert. Werden solche von den Versendern beigegeben, so genießen sie als Viehbegleiter in Österreich die tarifmäßigen Fahrtbegünstigungen. In Deutschland wird zu jeder Wagenladung ein Begleiter gegen ein Fahrgeld von 2 Pf. für das Tarifkilometer (§ 44 des genannten Tarifes) zugelassen. Nach § 52 der Beförderungsvorschriften des DEV. sind zur Vermeidung von Unterwegsaufenthalten für die beschleunigt zu befördernden Bienensendungen nötigenfalls besondere Fahrpläne aufzustellen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 367-368.
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