Generalkosten

[275] Generalkosten, allgemeine Kosten (general charges; dépenses d'administration; spese delle amministrazione centrale), jener Teil der Betriebskosten eines Unternehmens, der keinem Einzelzweig des Gesamtbetriebes besonders zur Last fällt. Bei den Eisenbahnverwaltungen umfassen die G. die Kosten der allgemeinen oder Zentralverwaltung (einschließlich der Oberleitung) im Gegensatze zu den Kosten des Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienstes, des Abfertigungs- und Zugdienstes sowie des Zugförderungs- und Werkstättendienstes (s. Betriebsergebnisse).

Soweit der Bau einer Eisenbahn in Frage kommt, bezeichnet man als G. im Gegensatz zu den eigentlichen Anlagekosten den Aufwand, der, abgesehen von den Kosten des[275] eigentlichen Baues, aus Anlaß desselben notwendig wird, z.B. die Kosten der geistigen Vorarbeiten, die Geldbeschaffungskosten, die Kosten für die Beschaffung des Betriebsfonds, die Verzinsung des Baukapitals während der Bauzeit u.s.w. (s. Anlagekosten).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 275-276.
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