Italienische Mittelmeerbahngesellschaft

[297] Italienische Mittelmeerbahngesellschaft, die nach dem Eisenbahngesetz vom 27. April 1885 und den damit zusammenhängenden Betriebsüberlassungsverträgen für den Betrieb der Bahnen des westlichen Teils des italienischen Festlandes am 8. Juni 1885 gebildete Gesellschaft (Società Italiana per le strade ferrate del Mediterraneo), deren Statuten mit kgl. Dekret vom 16. Juni 1885 genehmigt wurden. Die neue Gesellschaft übernahm den Betrieb des staatlichen Mittelmeernetzes für 20 Jahre.

Mit 30. Juni 1905 ging das Mittelmeernetz auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1905 in den Eigenbetrieb des Staates über.

Die Gesellschaft blieb jedoch bestehen und betreibt seither noch die beiden ihr gehörigen Linien Varese-Porto Ceresio und Rom-Viterbo. Außerdem hat die Gesellschaft den Bau der Linien durch Umbrien und eines Kleinbahnnetzes in Süditalien begonnen. Die Gesellschaft[297] befindet sich infolge der Fehlbeträge, die in den 20 Jahren des Betriebs angewachsen sind, sowie der großen Steuerlasten, die der Staat nachträglich der Gesellschaft aufgebürdet hat, in einer sehr schwierigen Lage und ist die Dividende, die früher 5% betragen hat, bis auf 11/5% zurückgegangen.

Über die Entwicklung der I., sowie über die Betriebsergebnisse vgl. Italienische Eisenbahnen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 297-298.
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