Railway Commission

[171] Railway Commission ist die in Großbritannien und seinen Kolonien sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika vorgeschriebene Bezeichnung der Staatsbehörden, die die Aufsicht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen haben. Die Mitglieder dieser Behörden heißen Railway Commissioners. In Großbritannien wurde zuerst durch Ges. vom 10. Juli 1854 und vom 21. Juli 1873 eine R. auf Zeit eingesetzt, deren Befugnisse später von Jahr zu Jahr verlängert wurden, bis sie durch das Eisenbahn- und Kanalgesetz vom 10. August 1888 ihre endgültige und dauernde Gestaltung erhielt (vgl. Bd. V, S. 378; Ulrich, Neuere englische Eisenbahnpolitik. Preuß. Jahrb., Bd. LXIII, S. 544 ff.). In den Vereinigten Staaten ist die wichtigste Aufsichtsbehörde die Interstate Commerce Commission (s.d.), die die Bundesaufsicht über den zwischenstaatlichen Eisenbahnverkehr führt. Neben ihr bestehen in den meisten Einzelstaaten R. (vgl. Art. Vereinigte Staaten von Amerika).

v. der Leyen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 171.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: