Wagenkrane

[247] Wagenkrane (crane tracks; wagons grue; carri-gru). Für Verladungen, Montagen, Bauten und zur Durchführung von Aufräumungsarbeiten bei Unfällen werden im Eisenbahnbetrieb, wo Hebezeuge nicht ständig zur Verfügung stehen, fahrbare W., stets als Drehkrane ausgeführt, verwendet (s. Kranwagen).

Eine besonders interessante Bauart zeigt der in der Abb. 98 dargestellte fahrbare elektrische Drehkran für 900 kg Nutzlast, der auf einem Straßenbahnwagenuntergestell aufgebaut ist und einen Ausleger mit 8 m Ausladung besitzt.

Der elektrische Antrieb für W. ist selten, da solche Krane nur an ein beschränktes Verwendungsgebiet gebunden sind.

Ebenso ist die Verwendung von Explosionsmotoren wegen der Schwierigkeiten des Anfahrens unter Vollast nicht gebräuchlich.

Der Antrieb mittels Dampfmaschine ist für größere Lasten und intensivere Arbeit sehr häufig. So zeigt Abb. 99 einen fahrbaren Kran englischer Bauart mit 35,24 und 15 t Tragkraft je nach der Ausladung von 6,9 oder 15 m, welche durch Veränderung der Lage des Auslegearmes erreicht wird. Der 13∙7 m lange, als Gittermast mit gekrümmtem Kopf[247] ausgeführte Ausleger ruht mit einem Fußgelenk in den Schildern der Winde, die am andern Ende den geschlossenen Führerstand mit dem Dampfkessel tragen. An den Schildern der Winde befinden sich überdies seitlich die beiden Dampfmaschinen für das Hub- und Drehwerk. Die Last hängt an 6 Seiltrummen des 25 mm starken Hubseils und wird die Vollast von 35 t mit 7∙3 m/Min., eine Last mit 30 m/Min. gehoben und in der Minute einmal im Kreise geschwenkt. In die Versendestellung wird der Kran durch Ablegen des Auslegers auf einen Schutzwagen gebracht.

Abb. 98.
Abb. 98.
Abb. 99.
Abb. 99.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 247-249.
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