Zeitrechnung

[468] Zeitrechnung, s. Eisenbahnzeit und Sommerzeit. Von den Ländern, die während des Krieges zur besseren Ausnutzung des Sonnenlichts für die Monate April bis September oder Oktober die Uhren um eine Stunde vorgehen ließen, also von der Sommerzeit Gebrauch machten, haben Frankreich, Belgien, die Niederlande und Großbritannien diese Einrichtung beibehalten. Nur in Deutschland ist die Sommerzeit nicht wieder eingeführt, nachdem die Nationalversammlung im Jahre 1919 mit großer Mehrheit sich dagegen ausgesprochen hatte. Die handarbeitende Bevölkerung befürchtete eine Verkürzung der Nachtruhe sowie eine Schädigung der Feld- und Gartenarbeit am frühen Morgen, die vielfach erst beginnen kann, wenn die Sonnenstrahlen die Nachtfeuchtigkeit abgetrocknet haben. – Durch Einführung der MEZ. als Sommerzeit an Stelle der WEZ. entsteht für Deutschland gleiche Z. mit Belgien, Frankreich und Großbritannien, während die Uhren im Winter in Deutschland, abgesehen vom besetzten Gebiet, in dem Frankreich die Z. bestimmt, um eine Stunde den genannten Ländern gegenüber vorgehen. – Die durch die Einführung der Sommerzeit erzielten Ersparnisse sind für die preußischen Staatsbahnen im Jahre 1915 auf rd. 330,000 M. geschätzt worden. In Frankreich, wo die Erhebungen auf das gesamte Arbeitsgebiet des Landes ausgedehnt wurden, haben die Ersparnisse im Durchschnitt der Jahre 1916 bis 1920 jährlich 56 Mill. Fr. betragen. Zu den Ländern, die die Nachmittagsstunden in den Fahrplänen statt mit 1–12 mit 13–24 bezeichnen – Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal – sind inzwischen die Schweiz, Deutschösterreich, Tschecho-Slowakei, Polen und Griechenland getreten. In Deutschland hat man dies aus den früheren Gründen – geringe Neigung der Bevölkerung für diese Z. im bürgerlichen Leben – bisher nicht für zweckmäßig gehalten.

Literatur: Sven Odén, Abhandlung über die Sommerzeit. Stockholm 1917.

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 468.
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