Schlesien

[104] Schlesien, ein ansehnliches Herzogthum, welches gegen Morgen an Pohlen, gegen Mittag an Ungarn, gegen Abend an Mähren, Böhmen und die beiden Lausitzen, und endlich gegen Mitternacht an die Mark Brandenburg gränzt, und welches geographisch in Ober- und Niederschlesien abgetheilt wird, bestand ehedem aus 17 kleinen Fürstenthümern und, außer der Grafschaft Glatz, aus 6 freien Herrschaften oder Dynastien, welche alle mehrern einzelnen Fürsten gehörten. Diese 17 Fürstenthümer aber sind folgende: 1) Teschen, 2) Troppau, 3) Jägerndorf, 4) Ratibor, 5) Oppeln, 6) Grotkau oder, wie es auch von Andern genannt wird, Neiße, 7) Münsterberg, 8) Breslau, 9) Schweidnitz, 10) Jauer, 11) Liegnitz, 12) Brieg, 13) Oels, 14) Wohlan, 15) Glogau, 16) Sagan und 17) Crossen, davon noch gegenwärtig, geographisch und staatsrechtlich genommen, die erstern 7 zu Oberschlesien, die übrigen 10 aber zu Niederschlesien gerechnet werden. Die 6 freien Herrschaften endlich sind: 1) Pleß, 2) Ober-Beuthen, 3) Wartenberg, 4) Milizsch, 5) Trachenberg und 6) Nieder-Beuthen, davon die 2 erstern zu Ober- und die 4 letztern nebst der Grafschaft Glatz zu Niederschlesien gehören.

Ob zwar gleich aus der Geschichte hinlänglich bekannt ist, daß in ältern und mittlern Zeiten je zuweilen Deutsche regierende Reichsfürsten eines oder das andere dieser Fürstenthümer erblich besessen und regiert haben, so waren dieselben doch in ihren Regierungs- und Hoheitsrechten sehr eingeschränkt und bis zum Jahre 1327 von der Krone Pohlen abhängig; indem das ganze Herzogthum Schlesien unter den Königen von Pohlen stand. Aber in eben diesem Jahre 1327 rissen sich sämmtliche Schlesische Fürsten von Pohlen los und begaben sich dagegen, jedoch mit Vorbehalt ihrer Landeshoheit, unter den Schutz des Königs von Böhmen, dessen Vasallen sie wurden. Dieser Lehnsnexus zwischen dem Könige von Böhmen und in der Folge der Zeit dem Erzherzoge von Oesterreich gegen seine Schlesischen [104] Vasallen ist denn auch ohne alle besondere Rücksichten jederzeit geblieben: auch ist es nicht bekannt, daß unter allen diesen Fürstenthümern, außer Oels und Sagan, im Jahre 1742 das eine oder das andere Jemand noch von Böhmen zu Lehne gehabt hätte, alle besaß und regierte in diesem Jahre das erzherzogliche Haus Oesterreich unmittelbar. Mit diesem Jahre aber hebt sich in der Geschichte eine neue Epoche für Schlesien an. Es hatte nehmlich das Churhaus Brandenburg schon von langen Zeiten her auf einige Schlesische Fürstenthümer die gerechtesten Ansprüche, namentlich auf das Fürstenthum Jägerndorf in Oberschlesien (welches dem schon zu Anfange des dreißigjährigen Kriegs geächteten Brandenburgischen Prinzen Johann Georgen, mit Hintansetzung des Chur- und marggräflichen Hauses Brandenburg, als dessen Agnaten, genommen worden war) ingleichen auf die drei Fürstenthümer Liegnitz, Brieg und Wohlan in Niederschlesien, welche insgesammt nach und nach an Ein Haus gekommen waren, die jedoch 1675 Kaiser Leopold I. nach Abgang des letztern Fürsten schon in Besitz genommen hatte, ohne die im Jahre 1537 zwischen Brandenburg und diesen Schlesisch-fürstlichen Häusern getroffene und bestehende Erbverbrüderung zu respectiren. Zwar hatte, nach dem Tode des letztern Besitzers der vorbemeldeten drei Fürstenthümer, der Churfürst Friedrich Wilhelm sowohl dieserwegen als wegen Jägerndorf gegen das Haus Oesterreich Ansprüche erhoben, die aber Leopold I. 1686 durch einen mit dem damahligen Churprinzen und nachmahligen Churfürsten von Brandenburg, Friedrich (dem ersten Preußischen Könige), insgeheim geschlossenen Vertrag gütlich beizulegen gewußt hatte. Diesen Vergleich aber als gültig anzuerkennen hielt sich Friedrich II. König von Preußen und Churfürst von Brandenburg, sobald er nach dem Tode seines Vaters, Friedrich Wilhelms I. im Jahre 1740 zur Regierung gelangt war, nicht für verbindlich, überzeugt, daß unter Verträgen wirklich regierender Herren und unter solchen, die von nicht regierenden Prinzen über Länder- und Familienverhältnisse eingegangen würden, ein Unterschied gemacht werden müsse. Nächst diesem hielt er auch jenen 1686 getroffenen Vergleich schon aus dem Grunde nicht [105] für hinlänglich legal, weil Leopold I. seinen Großvater, Friedrich I. ganz insgeheim und ohne Vorbewußt des Brandenburgischen Hauses, ja selbst ohne Wissen seines noch lebenden und regierenden Vaters, dazu zu vermögen gewußt hätte. Gestützt auf die Gerechtigkeit seiner Ansprüche, trat jetzt nach dem Tode Kaiser Carls VI. dieser junge, muthige König und Churfürst, sobald er die Regierung angetreten hatte, wider die Tochter Carls, Marien Theresien, Königin von Böhmen und Ungarn, auch Erzherzogin von Oesterreich, öffentlich auf. Zwar ließ er anfangs dem erzherzoglichen Hause Oesterreich sehr mäßige Bedingungen anbieten: weil aber Maria Theresia diesen seinen Antrag wenig oder gar nicht achtete, vielmehr es sich sehr deutlich merken ließ, daß sie nicht glaube, den König von Preußen, als einen minder mächtigen Monarchen, fürchten zu dürfen; so brach noch in demselben Jahre, mitten im Winter, zwischen Oesterreich und Preußen der Krieg aus, indem Friedrich II. noch im December 1740 seine Armee in Schlesien einbrechen ließ und am 10. April des darauf folgenden Jahres den entscheidenden Sieg bei Molwitz glücklich erfocht. Nicht lange nach diesem Siege trat aber auch der Churfürst von Baiern, Carl Albrecht, mit seinen Ansprüchen auf die Deutsche Kaiserkrone öffentlich hervor, welcher, von Frankreich, Spanien, Neapel, Preußen, Sachsen, Churcölln und Churpfalz unterstützt, noch im September 1741 mit einem großen Deutschen und Französischen Heere in Oesterreich und Böhmen eindrang, auch sogar am 19. December desselben Jahres zu Prag als König von Böhmen sich huldigen ließ. so daß Maria Theresia sogar seine am 24. Januar 1742 vollzogene Kaiserwahl nicht hindern konnte. So von allen Seiten gedrängt – denn auch der König von Preußen war mit seinem Heere in Böhmen eingedrungen, hatte am 17. Mai 1742 daselbst die große Schlacht bei Czaslan oder Chotositz gewonnen und den Oesterreichischen General, den Prinzen Carl von Lothringen, gänzlich geschlagen – mußte Maria Theresia dem Feinde, den sie zwei Jahre vorher mit Geringschätzung behandelt hatte, nun selbst den Frieden anbieten, der denn auch unter Sächsischer Vermittelung den 28. Jul. zu Berlin förmlich abgeschlossen wurde. [106] In diesem Frieden nun erhielt Preußen weit mehr, als es im Jahre 1740 zuvor verlangt hatte und als es auch rechtlich verlangen konnte, nehmlich ganz Niederschlesien, mithin alle die darin gelegenen ehemahligen Fürstenthümer und freien Herrschaften nebst der Grafschaft Glatz, auch beinahe ganz Oberschlesien zusammt den darin gelegenen Fürstenthümern und Herrschaften, in eben der Qualität, wie Oesterreich zeither sämmtliche Schlesische Besitzungen gehabt hatte; nur Teschen und einige Antheile an Troppau und Jägerndorf blieben dem Erzhause Oesterreich noch übrig. Eine sehr bedeutende Acquisition für Preußen, sowohl in geographischer als in staatsrechtlicher und staatswirthschaftlicher Rücksicht bedeutend! – Von nun an hörte aber auch alle Verbindung des Brandenburg-Preußischen Schlesiens mit Böhmen und jedem andern Lande auf; denn Maria Theresia (damahls noch nicht Deutsche Kaiserin) trat dasselbe dem Hause Brandenburg-Preußen als ein freies, von Böhmen und dem Deutschen Reiche unabhängiges, Herzogthum erb- und eigenthümlich und ganz unbedingt ab, so, daß dabei weder an einen Lehnsnexus noch sonst an irgend eine Einschränkung gedacht wurde: auch die Berufung (Appellation) nach Prag, welche vorher und so lange die verschiedenen Schlesischen Fürstenthümer in den Händen mehrerer Fürsten sich befanden, Statt gefunden hatte, fiel gänzlich weg. Kurz, das Brandenburgische Schlesien ist seit dieser Zeit ein eignes Land, welches in staatsrechtlicher Rücksicht weder unmittel- noch mittelbar zum Deutschen Reiche gerechnet werden kann. Diese Abtretung Schlesiens an Brandenburg wurde auch nachher, als Maria Theresia 1745 wieder Krieg anfing, in dem noch in selbigem Jahre (25. Decbr.) erfolgten Frieden zu Dresden nochmahls ausdrücklich festgesetzt und endlich, nach dem siebenjährigen Kriege, im Friedensschlusse zu Huhertsburg am 15. Febr. 1763 auf das feierlichste und kräftigste wiederholt. Seit dieser Zeit hat denn Brandenburg sich in dem ruhigen Besitzstande seines Schlesiens beständig behauptet; und es konnten bei dem im Jahre 1778 ausgebrochenen Baierischen Erbfolgekriege die Oesterreichischen Truppen, bei der großen Wachsamkeit Friedrichs II. es nicht einmahl dahin bringen, [107] auf Brandenburg-Schlesischen Boden in Masse vorzudringen, viel weniger sich dort zu behaupten.

Da nun also Brandenburg sein Herzogthum Schlesien gegenwärtig in eben der Qualität besitzt, als Oesterreich solches ehedem gehabt hatte; so hängen auch die beiden Fürstenthümer Oels und Sagan, welche noch ihre Besitzer haben, ingleichen sämmtliche freie Herrschaften jetzt in eben dem Verhältnisse von Brandenburg ab: mithin müssen die Besitzer derselben auch die Oberlehnsherrschaft Brandenburgs anerkennen und verstatten, daß gegen ihre Aussprüche an die höhern Behörden appellirt werden darf; so wie sie auch dagegen von daher Befehle und Gesetze annehmen und geschehen lassen müssen, daß für die Preußische Armee Werbungen bei ihnen angestellt werden können.

Breslau war von jeher die Hauptstadt des ganzen Herzogthums, jetzt ist sie es bloß in dem Branden burg-Preußischen Antheile. Ueberhaupt aber sind für diesen Brandenburgischen Antheil zu Besorgung des Civil- und Polizeiwesens drei Ober-Amtsregierungen niedergesetzt, nehmlich zu Breslau, Glogau und Brieg, und zu Beitreibung der landesherrlichen Revenüen zwei Domainenkammern, die eine ebenfalls zu Breslau und die andere zu Glogau. Unter die Ober-Amtsregierung von Breslau gehören die Fürstenthümer Breslau, Schweidnitz, Jauer, Münsterberg, Oels und die Grafschaft Glatz; unter der von Glogau aber stehen Glogau, Wohlan, Liegnitz, Sagan nebst den freien Herrschaften Trachenberg, Milizsch und Nieder-Beuthen; und der zu Brieg sind unterwürfig Brieg, Oppeln und Ratibor nebst den Preußischen Antheilen an Troppau und Jägerndorf, ingleichen die freien Herrschaften Plesse und Ober-Beuthen.

Um des königlich Pohlnischen und Chursächsischen Prinzen Alberts willen, welcher im Jahre 1766 sich mit der kaiserlichen Prinzessin Maria Christina vermählte, erhob Kaiser Joseph II. das Fürstenthum Teschen in Oberschlesien zu einem Herzogthum, gab solches, unter dem Namen Sachsen-Teschen, diesem Prinzen, seinem Schwager, unter der ausdrücklichen Bedingung jedoch, daß bloß die mit seiner Schwester erzeugte männliche Descendenz und kein anderer[108] Prinz aus dem Hause Sachsen succediren dürfe und könne, in welcher Qualität dieser Prinz dasselbe gegenwärtig noch hat. Da aber derselbe mit seiner bereits schon verstorbenen Gemahlin gar kein Kind erzeugt hat, so muß auch einst nach dessen Tode dieses Herzogthum Sachsen-Teschen an Oesterreich wieder eröffnet zurückfallen.

In dem ganzen Herzogthum Schlesien, Brandenburgischer und Oesterreichischer Hoheit, waren gleich nach der Reformation Luthers zwei Religionen herrschend, die katholische und die evangelisch-lutherische; gleichwohl wurden unter Oesterreichischer Regierung die Lutheraner in ihren Religionsübungen bis zum Jahre 1707 gewaltig gekränkt und gedrückt, ihnen sogar die Kirchen zugeschlossen und genommen. Allein in eben diesem Jahre nahm Carl XII. König von Schweden, ein sehr eifriger Bekenner der evangelisch-lutherischen Lehre, sich seiner in Schlesien lebenden Glaubensgenossen beim Friedensschlusse zu Alt-Ranstädt in Sachsen kräftigst an, und nöthigte sogar den Kaiser Joseph I. diesen unschuldig Verfolgten nicht nur ihre meisten Kirchen wieder zu geben, sondern auch ihnen zu verstatten, sich an sechs verschiedenen Orten sechs andere erbauen zu dürfen; dieß sind die bekannten sechs Gnadenkirchen. Auch wurde in eben diesem Friedensschlusse festgesetzt, daß die Lutheraner, den Katholiken gleich, zu allen Civil- und Militairbedienungen gelassen werden sollten. Dieses sowohl als die verstattete Religionsfreiheit hat denn aber auch Oesterreich von da an bis zur Abtretung Schlesiens an Brandenburg ziemlich befolgt; und da die Religionsduldung von je her die Hauptmaxime des Brandenburg-Preußischen Hauses war, so sind auch von dieser Zeit an Religionsbedrückungen in Schlesien ganz unerhörte Dinge. Hierdurch sowohl, als daß der König seinem Schlesien seine Rechte und Freiheiten ließ, hat sich nicht nur die Maße der Einwohner sondern auch ihr Wohlstand außerordentlich vermehrt, so, daß Schlesien immer noch gegenwärtig unter den vielen und großen Besitzungen Preußens die vorzüglichste, die beste genannt werden kann.

Die Anzahl der Einwohner von Ober- und Niederschlesien – das übrigens auch schöne und bedeutende[109] Flüsse hat, z. B. die Oder, Weichsel, Bober, Neiße, Queiß – kann gegenwärtig reichlich 1½ Million ausmachen, davon, vermöge des Umfangs, der größte Theil sich in dem Brandenburgischen Antheile befindet. Die Landes- und Gerichtssprache ist eigentlich die Deutsche; in demjenigen Theile aber, der gegen Pohlen zu liegt, wird meistens Pohlnisch gesprochen, so wie gegentheils in Oberschlesien an der Gränze von Ungarn auch viele Einwohner der Ungarischen Sprache sich bedienen. Für den evangelisch-lutherischen Religionstheil sind in Ober- und Niederschlesien verschiedene Consistorien errichtet, welche die geistliche Gerichtsbarkeit ausüben. Die Katholiken hingegen stehen in geistlichen Dingen unter den Bischöfen zu Breslau und Ollmütz in Mähren; und zwar unter der Jurisdiction des erstern stehen die Preußischen katholischen Unterthanen, hingegen unter dem Bischof von Ollmütz die Oesterreichischen Schlesier.

Das Herzogthum Schlesien ist in jeder Rücksicht ein gutes und gesegnetes Land, dem es eigentlich an gar nichts fehlt. Zwar wird in einigen gebirgigen Gegenden nicht jedes Jahr das hinlängliche Getreide, wenigstens nicht hinlängliches Wintergetreide, erbaut; aber desto besser gedeihen andere Gewächse, die diese Gegenden entschädigen, z. B. Flachs. Um nun diesen etwas kalten Gegenden mit dem nöthigen Getreide aushelfen zu können, ist dagegen in den andern Bezirken der Ueberfluß desto größer. Und selbst bei einem sich ereignenden totalen Mangel – obgleich seit langen Jahren man hier von keiner drückenden Theuerung weiß – würden doch Pohlen, Mähren und Ungarn auf die bequemste und wohlfeilste Art Schlesien versorgen.

Das Hauptproduct dieses Landes ist der Flachs; dieser wird in solcher Menge erbaut, daß dessen Zubereitung und Verarbeitung den größten Theil der Landbewohner hinlänglich beschäftigt und nothdürftig ernährt. Und so groß auch der Verbrauch der gesponnenen Garne bei den einheimischen Fabriken immer ist, so wird doch jährlich so viel gesponnen, daß es schlechterdings nicht möglich ist, alles Garn zu verbrauchen; vielmehr muß jedes Jahr eine große Quantität, gebleicht und ungebleicht, ins Ausland verfahren werden. Hierdurch gehen aber auch bedeutende Summen Geldes [110] nach Schlesien, besonders aus der Oberlausitz. – Die in Schlesien verfertigten Leinwandwaaren sind im Auslande mit die beliebtesten; und jährlich gehen starke Trausporte damit directe nach England, Frankreich und Spanien, ja sogar nach Amerika. Auch hiermit werden zum wenigsten einige hunderttausend Hände beschäftigt, besonders in gewissen Gegenden, z. B. bei Hirschberg, Bunzlau, Schmiedeberg, Greifenberg, Landshut, Waldenburg und bei Schweidnitz. – Nicht weniger bedeutend ist der Viehstand Schlesiens, besonders die Schaafzucht: und gewiß ist Schlesien unter allen Preußischen Staaten dasjenige Land, das die meiste, feinste und beste Wolle liefert; daher auch die Schlesischen Tuchfabriken fast eben so wichtig sind als jene der Leinwandwaaren, indem jährlich große Summen Geldes für die Schlesischen Tücher aus dem Auslande eingeführt werden. – An Gartenfrüchten jeder Art herrscht in manchen Gegenden sogar Ueberfluß, in den meisten aber wächst so viel, als man braucht. So fehlt es auch nirgends an Holz, vielmehr ist hin und wieder, besonders in den gebirgigen Gegenden, sehr großer Ueberfluß; nicht zu verschweigen, daß im Nothfall auch der Torf, der in mehrern Districten gestochen wird, ein gutes Aushülfsmittel sein würde.

Ueberhaupt aber darf Schlesien sich im Nothfall einer gesegneten Nachbarschaft an Pohlen erfreuen. So wird z. B. jährlich eine ungeheure Menge Rindvieh aus Pohlen nach Schlesien, namentlich nach Breslau, gebracht; auch die benöthigten Pferde zieht Schlesien aus dem benachbarten Pohlen für eben so mäßige und billige Preise, wie jeden andern Artikel. Kurz, dieses Land würde wegen seiner vortheilhaften Lage schon glücklich sein, wenn es auch selbst an eignen Producten weniger reich wäre.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 104-111.
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