Frankfurt am Main

[362] *Frankfurt am Main, diese ehemalige [362] alte Reichsstadt wurde nach mancherlei schweren Bedrückungen endlich, in Gemäßheit der errichteten Rhein-Conföderation, von dem Fürst Primas Carl von Regensburg und Aschaffenburg den 9. September 1806 in Besitz genommen, und die neue Organisation derselben durch ein Edikt vom 10. October bekannt gemacht, vermöge dessen die oberste Justiz-Stelle, das Oberappellationsgericht in Aschaffenburg, dann das Schöffengericht in Frankfurt und als unterste Instanz das Stadtgericht daselbst ist. Die Mitglieder aller drei Religionen können zu einem öffentlichen Amte gelangen. In Ansehung der Gesetzgebung werden die Verordnungen von dem Senat entworfen und dem Fürsten vorgeschlagen; außerdem ist der Senat das repräsentative Collegium des städtischen gemeinen Wesens, und besteht aus dem Stadtschultheißen (als der ersten Magistratsperson), 2 Bürgermeistern und 14 Senatoren. Uebrigens wird Frankfurt, dessen Einwohner man auf 50,000 anschlägt, der Sitz der Versammlung der rheinischen Conföderation.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 362-363.
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