Frankreich

[363] *Frankreich. Daß Frankreich sowohl durch die Abtretung des lk. Rheinufers, als auch durch die von Italien und Holland zu demselben geschlagenen Stücke, seine vorherige Größe und Volksmenge noch beträchtlich vermehrt habe, ist an sich klar. Indeß lassen sich doch auch jetzt beide nicht ganz fest bestimmen. Manche geben Frankreichs Größe auf 11,600, andere auf 11,993, noch andere sogar auf 12,200 Quadratmeilen, die Volksmenge aber auf 30, gewöhnlich über 35 Millionen an. Die Eintheilung des Landes in Departements ist beibehalten; allein die Th. I. S. 334. f. angegebene Anzahl von 89 ist nach und nach immer mehr und bis zum Juli 1802 auf 102 vermehrt worden. Nach der hier geschehenen Vereinigung des Fürstenthums Piemont mit Frankreich und der Eintheilung des erstern in 6 Departements, belief sich die Anzahl der letztern überhaupt auf 108, zu welchen noch in demselben Jahre die Insel Elba und Capraja als 109. Departement kamen. Durch die Vereinigung des Gebiets von Genua, der ehemaligen ligurischen Republik, und ihre Vertheilung [363] in drei Departements im Juni 1805 stieg die Anzahl auf 112, welche aber, da Elba und Capraja zum Departement Golo geschlagen, und das Depart. Tanaro aufgehoben wurde, nur auf 110 zurückkam. Dagegen wurden durch einen Beschluß des Senats zu Paris vom 24. Mai 1808 Parma und Piacenza, und das ehemalige Großherzogthum Toscana ebenfalls mit Frankreich vereiniget, und diese beiden Länder zusammen in vier Departements vertheilet, so daß zu Ende des Jahres 1808 die Anzahl der Departements bis auf 114 gestiegen war. Es sind daher von denen Th. I. S. 334. f. (wovon aber das 58ste, Mont Terrible, wegfällt, weil Basel ganz zur Schweiz geschlagen worden ist) noch 88 übrig. Zu diesen kommen folgende 26 neue: 89) Apenninen (vorher ein Theil des Genuesischen Gebiets), 90) Doria oder Doire (vorher ein Theil von Piemont), 91) Dyle (vorher der östreichische Theil von Brabant, s. dies. Art.), 92) Escaut oder Schelde (ein Theil des östreichischen Flandern), 93) Forêts oder Wälder (ein Theil des Herzogthums Luxemburg), 94) Genua, 95) Jemappes (ein Theil vom östreichischen Hennegau und der Grafschaft Namur), 96) Leman (vorher Genf, s. dies. Art.), 97) Lys (der andere Theil des östreichischen Flandern), 98) Marengo (ein Theil von Piemont), 99) Nieder Maas oder untere Meuse (vorher ein Theil vom Bisthum Lüttich (s. dies. Art.), von Ober-Geldern und holländisch Brabant), 100) Montenotte (vorher ein Theil des Genuesischen Gebiets), 101) Mont Tonnere oder Donnersberg (ein Theil des Erzbisthums Mainz), 102) Beide Nethen (ein Theil des östreichischen Brabants und Flandern), 103) Ourthe (ein Theil des Bisthums Lüttich und der östreichische Theil des Herzogthums Limburg), 104) Po oder Eridan (ein Theil von Piemont), 105) Rhein und Mosel (ein Theil der Erzbisthümer Trier und Cöln, der Grafschaft Sponheim und der Pfalz am Rhein), 106) Roer oder Ruhr (ein Theil des Erzbisthums Cöln, Jülich, Geldern, Cleve, jenseits des Rheins und des Fürstenthums Mörs), 107) Sambre und [364] Maas (ein Theil der Grafschaft Namur und des östreichischen Luxemburg), 108) Sarre oder Saar (ein Theil des Erzbisthums Trier und mehrere Graf- und Herrschaften des ehemaligen oberrheinischen Kreises), 109) Sesia (ein Theil von Piemont), 110) Stura (ebenfalls ein Theil von Piemont), 111) Taro (Parma und Piacenza), 112) Arno, 113) Mittelländisches Meer, 114) Ombrone (diese drei letzteren Departements machten vorher das Großherzogthum Toscana aus). – Von seinen übrigen Th. I. S. 338. angeführten außereuropäischen Besitzungen oder Colonien, die nicht in Departements eingetheilet sind, erhielt Frankreich diejenigen, die von den Engländern erobert worden waren, durch den Frieden zu Amiens zurück. Hingegen blieb die Insel St. Domingo, nach vielen Kämpfen mit den Negern (s. Christoph und Dessalines), in den Händen der letztern. Auch kamen, nach Wiederausbruch des Krieges zwischen England und Frankreich, schon am 21. Juni 1803 die Insel St. Lucie und am 1. Juli die Insel Tabago, so wie am 30. März 1808 die Insel Desirade wieder in englische Gewalt.

Durch den Wiederausbruch des Krieges und dessen Folgen ist der auswärtige, besonders westindische Handel Frankreichs sehr geschwächt, dagegen der inländische Handel sehr lebhaft worden, zu dessen Beförderung besonders die Anlegung vortreflicher Straßen, selbst über vorher ganz unzugängliche Gebirge (z. B. über die Alpen, s. d. Art. in den Nachtr.) und mehrere Kanäle dienen. – Religion, Wissenschaften und Künste waren während der Revolution, und besonders während Robespierres Tyrannei, gänzlich in Verfall gerathen. Nach und nach, und besonders nachdem Bonaparte das Oberconsulat erhalten hatte, wurden sie wieder in ihre Rechte eingesetzt. Er schloß 1801 mit dem Papste ein Concordat, nach welchem die katholische Religion zwar in so fern die herrschende ist, in so fern sie die Religion der meisten Einwohner Frankreichs ausmacht, da hingegen die protestantische, so wie andere Religionen mit ihr gleiche Rechte genießen. Zu Beförderung [365] eines zweckmäßigen öffentlichen Unterrichts wurde am 20. April 1802 dem gesetzgebenden Corps ein Entwurf vorgelegt und von ihm genehmiget. Nach diesem wurden 1) Primairschulen (zum Unterricht in den ersten Anfangsgründen der Wissenschaften), 2) Secondairschulen (zum Unterricht in Sprachen und Elementarwissenschaften, 3) Lyceen (zum Unterrichte in höheren Wissenschaften, als Philosophie, Naturlehre etc.), 4) Special- (oder hohe) Schulen, in welchen die Studien zur Vollkommenheit gebracht werden, angeordnet. Indeßen sind besonders die Primairschulen, weil sie auf Kosten der einzelnen Gemeinen unterhalten werden sollen, noch nicht in vollem Gange. Außer diesen Schulen giebt es zwei Universitäten zu Turin und Genua, sehr viele einzelne Unterrichtsanstalten, vorzüglich das Nationalinstitut zu Paris, und viele Gesellschaften, durch welche einzelne Wissenschaften und andere nützliche Kenntnisse verbreitet werden. Auch ist für die bildenden Künste durch mehrere Museumʼs, für die Musik besonders durch das Conservatorium (s. dies. Art. in den Nachtr.) in Paris gesorgt. Daß überhaupt diese Museumʼs, so wie die Nationalbibliothek in Paris die vorzüglichsten Schätze der Welt in Ansehung der Malerei, Bildhauerkunst etc. und Literatur enthalten, ist wohl keinem Zweifel unterworfen.

Seit 1804 ist Frankreich ein Kaiserthum und Monarchie. Die Thronfolge ist in männlicher Linie, nach dem Erstgeburtsrechte, mit völligem Ausschluß der weiblichen Linie, erblich. Der hohen Reichswürden oder Erz-Aemter sind fünf: 1) der Großwahlherr, 2) der Erzkanzler, 3) der Erzschatzmeister, 4) der Connetable, 5) der Großadmiral. – Die obersten Reichscollegien sind: 1) der Erhaltungssenat, 2) der Staatsrath, der in 5 Sectionen: der Gesetzgebung, des Innern, der Finanzen, des Kriegswesens und der Marine zerfällt. Beide Reichscollegien hängen blos vom Kaiser ab. Außer diesen beiden ist 3) das gesetzgebende Corps, welches die Nation vorstellt. Ihm werden die vom Staatsrathe beschlossenen Gesetze vorgelegt [366] und durch geheime Abstimmung genehmiget; 4) der hohe kaiserliche Gerichtshof, der über Verbrechen, die gegen die innere und äußere Sicherheit des Staats und über Verbrechen, die von Mitgliedern der kaiserlichen Familie, oder von Staatsbeamten, auch durch treulose Verwaltung ihrer Aemter, oder gemißbrauchte Gewalt begangen werden, entscheidet. Da Frankreich seit der Revolution ein völlig militairischer Staat geworden ist, so ist jede Mannsperson, jedoch mit Ausnahme der in öffentlichen gerichtlichen und geistlichen Aemtern stehenden Personen zum Kriegsdienst verpflichtet. Man rechnet 6 Millionen Waffenfähiger, und unter diesen 2½ Million von 18 bis 24 Jahren. Nach einem Decret vom 12. November 1806 sind aber, mit der angegebenen Ausnahme, alle Franzosen bis zum 60. Jahre im Nothfalle zum Dienste der Nationalgarde verpflichtet. Das ganze Reich ist, in Hinsicht des Soldatenstandes, in 28 Divisionen getheilet, über deren jede ein Marschall oder Divisionsgeneral gesetzt ist. Ueber die wirkliche active Land- und Seemacht, so wie über das Finanzwesen mehreres hinzuzusetzen, halten wir für die Grenzen dieses Werkes zu weitläufig; auch sind die diesfalsigen Angaben zu unbestimmt, widersprechend, und bloß Angaben einzelner Jahre, aus denen sich keine feste Bestimmung im Allgemeinen machen läßt. – Noch bemerken wir den zur Auszeichnung und Belohnung verdienter Militair- und Civilpersonen seit 1802 errichteten Orden der Ehrenlegion (s. dies. Art. in den Nachtr.).

So viel übrigens die in der neueren und neusten Zeit so höchst merkwürdige Geschichte Frankreichs betrifft, so müssen wir theils auf die im IV. Theile dieses Werks befindlichen Art. Revolution von Frankreich, Revolutionskrieg, so wie auf mehrere einzelne damit zusammenhängende Art., theils aber auch auf den wichtigen Art. Napoleon in diesen Nachträgen hinweisen.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 363-367.
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