Absolut

[14] Absolut bedeutet eigentlich frei- oder losgemacht von einer Sache, z.B. von allen Bedingungen, folglich soviel als unbedingt oder nothwendig, oder von allen Fehlern, also soviel als vollkommen, oder endlich von allen Einschränkungen, d.i. unbeschränkt. So spricht man von absoluter oder nothwendiger Wahrheit, von absoluter, d.i. unbedingter Vollkommenheit und von absoluter oder unbeschränkter Freiheit. Hat ein Regent völlige Unbeschränktheit des Willens in Hinsicht der Regierung seines Landes, so ist er ein absoluter Herrscher, seine Regierungsweise aber heißt Absolutismus. Ohne Mitwirkung vom Volke gewählter Vertreter, wie dies in constitutionnellen Staaten der Fall ist, gibt in absoluten der Regent allein, oder doch nur nach Anhörung seiner selbst gewählten Rathgeber die Gesetze und bestimmt deren Vollziehung.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 14.
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