Casus

[390] Casus oder Beugungsfälle nennt die Sprachlehre die verschiedenen Beugungen, welche ein Nennwort, Beiwort, Fürwort oder Zahlwort meist durch Veränderung seiner Endsylbe oder durch Vorworte erleidet, und wodurch das Verhältniß seiner Bedeutung zu den übrigen Theilen eines Satzes angedeutet wird, deren Anzahl aber nicht in allen Sprachen dieselbe ist. Die gewöhnlichen Casus sind: der Nominativ oder die Nennform; der Genitiv oder die Bestimmungsform; der Dativ oder die Beziehungsform; der Accusativ oder die Abhängigkeitsform; der Vocativ oder die Anredeform und der Ablativ oder die Beschaffenheits-und zweite Bestimmungsform. Nominativ und Vocativ heißen auch unabhängige Casus, weil sie für sich allein verständlich sind, die andern aber abhängige, weil sie nur durch Verbindung mit andern Worten Bedeutung erhalten. – Im gemeinen Leben hat Casus die Bedeutung von Vorfall, Zufall, und man spricht z.B. in diesem Sinne von einem besondern Casus, der eingetreten sei.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 390.
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