Decision

[520] Decision, ein lat. Ausdruck, heißt die Entscheidung, daher decisiv entscheidend. Es gibt Decisionen, welche vom Richter, und Decisionen, welche vom Gesetzgeber erlassen werden. Durch eine richterliche Decision, welche man auch Decisum und Decisivrescript nennt, wird ein einzelner vorliegender Fall, gewöhnlich in privatrechtlichen Streitigkeiten, entschieden; der Gesetzgeber entscheidet dagegen zugleich über eine ganze Reihe von einzelnen Fällen, in welchen das Gesetz in Anwendung kommt. Solche Decisionen wurden am häufigsten zur Entscheidung zweifelhafter Rechtsfragen erlassen, um auf diesem Wege zugleich die Processe abzukürzen, indem nun eine solche Streitfrage nicht in jedem einzelnen Processe von Neuem erörtert zu werden brauchte. Schon der röm. Kaiser Justinian, dem wir unser Corpus juris verdanken, sammelte 50 solcher Entscheidungen und legte ihnen durch Aufnahme in den Codex Gesetzeskraft bei und in mehren deutschen Ländern sahen sich die Landesherren ebenfalls häufig zur Erlassung solcher Entscheidungen veranlaßt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 520.
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