Disponiren

[574] Disponiren ist ein dem Lateinischen entlehnter Ausdruck, welcher verfügen, anordnen, Bestimmungen über Etwas treffen bedeutet und namentlich von der Leitung der Geschäfte einer Handlung oder einer Fabrik gebraucht wird, daher Derjenige von mehren Handlungsgesellschaftern, welcher damit vorzugsweise beauftragt ist, oder wo die Handlungseigenthümer Frauen, Unmündige und Abwesende sind, der dazu bevollmächtigte Buchhalter, Diener oder Factor der Disponent des Geschäfts heißt. Die Redensart, Jemand zu etwas disponiren, bedeutet, ihn zu etwas bewegen; zu etwas nicht disponirt sein, heißt dagegen, keine Luft dazu haben. – Disponibel heißt verfügbar und disponible Gelder sind z.B. solche, über deren Verwendung und Anlage in Geschäften der Besitzer noch nichts bestimmt hat. – Disposition ist gleichbedeutend mit Anordnung, Entwurf einer Rede, Verfügung, Veranstaltung, wird aber auch gebraucht, um die Anlage zu einer Sache oder Beschaffenheit, z.B. die innern Bedingungen zu einer Krankheit zu bezeichnen, und man versteht auch unter Indisposition nicht blos die Abgeneigtheit zu Etwas, sondern auch Unpäßlichkeit und Kränklichkeit.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 574.
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