Gau

[149] Gau hieß bei den alten german. Völkerschaften eine Landesabtheilung, welche sich auf Gerichtswesen und Kriegsverfassung bezog. Cäsar erzählt z.B., daß das Land der Sueven in 100 Gaue getheilt war, aus deren jedem jährlich 1000 Krieger auszogen. Als die Franken Gallien eroberten, theilten sie auch dieses in Gaue. Bei den Deutschen hielten die Gaugrafen in den einzelnen Gauen im Namen des Kaisers Gaugericht oder Gauding. Die Eintheilung Deutschlands in Gauen kommt noch in den Zeiten der sächsischen und salischen Kaiser vor; seit dem Ende des 12. Jahrh. ist sie aber allmälig verschwunden. Gaugraf oder Gograf hieß bei den alten Sachsen ein von mehren Ortschaften in Abwesenheit des ordentlichen Richters erwählter Richter, welcher über Diebe und Räuber entschied, die bei der That ergriffen worden waren, und dessen Richteramt daher nur vorübergehend war. Einige Gegenden führen noch jetzt den Namen der Gauen, wie Breisgau, Rheingau, Hennegau und andere, und in Niedersachsen gibt es noch Gohgrafschaften, welche eigne, den Ämtern untergeordnete Vorsteher haben. Gohgrafen werden daselbst auch die Aufseher über die Ackerknechte auf den größern Pachtgütern genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 149.
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