Pass

[423] Pass nennt man eine von einer dazu berechtigten Behörde ausgestellte Urkunde, welche über die Person ihres Inhabers Auskunft gibt und diesen dem Schutze derjenigen Staaten empfiehlt, welche er bereisen will. Das Paßwesen ist heutiges Tags einer der bedeutendsten Geschäftszweige der Sicherheitspolicei. Es bezweckt eine Controle über alle Fremden, deren Aufenthalt in einem Staate nur geduldet wird, wenn sie sich durch einen gehörigen Paß über ihre Person und den Zweck ihrer Reise ausweisen können. Zu manchen Zeiten und in manchen Ländern sind die darüber bestehenden gesetzlichen Vorschriften mit solcher Ängstlichkeit entworfen, daß daraus für den Reisenden die größten Unbequemlichkeiten entstehen. Doch hat das Paßwesen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit durch Abhaltung von liederlichem und schlechtem Gesindel und Vagabonden wesentlichen Nutzen. In Deutschland sind die Paßvorschriften in neuern Zeiten hauptsächlich in Bezug auf Handwerksgesellen und Studenten wieder verschärft worden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 423.
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