Prise

[577] Prise, ein franz. Ausdruck, bedeutet im gewöhnlichen Leben so viel wie eine kleine Menge, z.B. von Schnupftaback, sowie von kleinen Sämereien (etwa 100 Körner). Beim Seewesen heißt Prise ein durch ein Kriegsschiff oder einen Kaper (s.d.) aufgebrachtes, d.i. erobertes, feindliches Schiff, gleichviel ob dieses ein Kriegs- oder Handelsschiff ist. Die letztern müssen jedoch noch von einem dazu verordneten, aus Seeoffizieren und Rechtsgelehrten zusammengesetzten Prisengerichte als rechtmäßige Eroberungen verurtheilt oder, wie man sagt: für gute Prise erklärt werden, wodurch sie mit ihren Ladungen erst als Eigenthum der Eroberer anerkannt sind. Das durch Verkauf derselben gelöste Geld wird unter die Bemannung der Kriegsschiffe nach Verhältniß ihres Ranges als Prisengelder vertheilt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 577.
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