Rhede

[688] Rhede oder Reede. Nicht alle Seehäfen sind so geräumig, daß innerhalb derselben eine große Zahl von Schiffen liegen kann, ohne den Verkehr zu beschränken, sowie hinsichtlich ihrer Ein- und Ausfahrt nicht so gelegen, daß Schiffe bei jedem Winde leicht aus-und einlaufen können, besitzen auch wol nicht Tiefe genug für sehr große und schwerbeladene Schiffe. Man hat daher in der Nähe der Ein- und Ausfahrten Stellen im Meere aufgesucht, welche bei genugsamer Tiefe und einem für Befestigung der Anker günstigen Grunde, gegen Stürme und Meeresfluten einen für gewöhnlich genügenden Schutz gewähren. Ein solcher Ankerplatz nun heißt eine Rhede und zwar eine offene, wenn er gegen die See durch keine vorliegende Insel oder Landzunge begrenzt ist, im entgegengesetzten Falle aber eine geschlossene, welche auch wol durch Batterien an der Küste vertheidigt wird. Eine Rhede soll den dort vor Anker gegangenen Schiffen den Vortheil gewähren, im Nothfall in den Hafen einlaufen, oder nach Umständen schnell die Anker lichten und in See gehen zu können. Wo die Häfen für Lastschiffe nicht tief genug sind, werden diese auf der Rhede zum Theil ausgeladen oder nehmen dort den letzten Theil ihrer Ladungen ein. Eine der berühmtesten Rheden ist die von Spithead. (S. Portsmouth.) – Rheder wird der Besitzer eines Kauffahrteischiffs genannt, der solches zum Verschiffen eigner oder fremder Güter gegen Frachtgeld ausrüstet; geschieht das von mehren Personen gemeinschaftlich, so heißen diese Mitrheder. – Rhederei bedeutet Ausrüstung und Befrachtung von Handelsschiffen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 688.
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