Staupenschlag

[281] Staupenschlag war eine mit der Landesverweisung verbundene entehrende Strafe. Der Verbrecher wurde nämlich öffentlich von dem Henker ausgeführt, und an bestimmten Plätzen, an eigens zur Abhaltung dieser Execution errichteten Säulen, Staupsäulen genannt, ausgepeitscht. Seit die Landesverweisung der Verbrecher nicht mehr stattfindet, hat auch der Staupenschlag aufgehört, doch bezeichnet man mit diesem Worte wol auch das noch vorkommende öffentliche Auspeitschen von Verbrechern.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 281.
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