Vertagen

[598] Vertagen und nach dem Französischen ajourniren hat im gewöhnlichsten Sinne die Bedeutung von aufschieben, etwas auf einen spätern Tag oder Terrain hinausschieben oder verlegen, was im südl. Deutschland, namentlich in Bezug auf gerichtliche Verhandlungen, gesagt wird. Auch vom großbrit. Parlamente, wenn es vom Könige auf eine gewisse Zeit geschlossen wird, sagt man, es sei vertagt worden, und Dasselbe gilt von ähnlichen Versammlungen der Stände und Abgeordneten anderer Länder.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 598.
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