Zoroaster

[813] Zoroaster, Zerduscht, der Erneuerer und Verbesserer der Volksreligion der alten Meder und Perser, von welchem das Zendavesta (s.d.) theilweise herrühren soll, hat nach der gewöhnlichen Annahme von 600–500 v. Chr. gelebt und war aus Medien gebürtig. Die darüber vorhandenen Nachrichten weichen jedoch ebenso wie im Betreff seiner spätern Lebensverhältnisse zu sehr voneinander ab, um sie vereinigen zu können. Die Sage läßt seine Geburt von mancherlei Vorzeichen seiner künftigen Größe begleitet sein, und als der König, welchem eine von diesem Kinde ausgehende Umwälzung des Bestehenden prophezeit wurde, dasselbe sich bringen ließ, um es zu ermorden, soll ihm die gegen dasselbe erhobene Hand augenblicklich verdorrt sein. Während seines spätern Lebens soll Z. im Himmel gewesen sein und dort das heilige Feuer und das Wort des Lebens empfangen, nachher auch die Hölle besucht haben und nachdem er sich zuletzt auf das Elbursgebirge zurückgezogen hatte, er durch Engel in einem eisernen Kasten in den Himmel gebracht worden sein. Die große Verschiedenheit in den Nachrichten über Z. hat auch Manche bewogen, mehre Weise seines Namens anzunehmen, welche nach langen Zwischenräumen aufgetreten wären. Indessen ist diese Ansicht neuerlich wieder bestritten und behauptet worden, daß Z. um 2000 v. Chr. gelebt haben müsse. Die Parsen oder Gebern (s.d.) sind noch Anhänger der im Zendavesta enthaltenen Glaubenslehre Z.'s, in welcher Ahriman als das böse, Ormuzd als gutes Princip auftreten. Ungewiß ist, ob seine verbesserte Lehre zuerst nur bei den Magiern (s. Magie) oder unter den Medern im Allgemeinen Beifall fand, was aber die Sage nicht anzunehmen erlaubt, daß Z. sein Vaterland Medien verlassen und sich nach Bactrien begeben habe, wo ihm am Hofe des Königs Gustasp's (Kyaxares l.) die ausgezeichnetste Aufnahme zu Theil wurde. Viele morgenländische und talmudistische Schriftsteller haben auch Z. mit biblischen Personen als einerlei darzustellen versucht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 813.
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