Lippe [2]

Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
Mittleres Westdeutschland I. (Karten)
1060. Lippe.
1060. Lippe.

[64] Lippe (unrichtig L.-Detmold), ein zum Deutschen Reiche gehöriges Fürstentum [Karte: Mittleres Westdeutschland I, bei Rheinprovinz], 1215 qkm, (1900) 138.952 E. (5157 Katholiken, 879 Israeliten), (1905) 145.610 E., Bergland (Lippischer Wald) mit bedeutender Viehzucht. Verfassung (vom 6. Juli 1836) konstitutionell-monarchisch; Landtag von 21 Mitgliedern (Wahlgesetz vom 3. Juni 1876), 1 Reichstagsabgeordneter; Einnahme (1905/6) 2.064.833, Ausgabe 2.066.473, Schuld 1.361.098 M. Zum Reichsheer stellt L. das Füsilierbataillon des 55. Infanterieregiments. Landgericht in der Hauptstadt Detmold, unter dem Oberlandesgericht in Celle. Wappen: in Silber eine fünfblättrige rote Rose mit goldenem Kelch [Abb. 1060]; Landesfarben: Gelb-Rot; Orden: Ehrenkreuz.

Geschichte. In ältester Zeit von Cheruskern bewohnt, bildete L. später einen Teil des Sachsenlandes. Als Stammvater der Lippeschen Dynastie gilt Bernhard de Lippia um 1123; dessen Neffe Bernhard II. erbaute Lippstadt. Bernhard VIII. (1536-63) führte die luth., sein Sohn Simon VI. die reform. Konfession ein und teilte das Land unter seine drei Söhne, wodurch die Linien L.(-Detmold), Brake (erloschen 1709) und Bückeburg (s. Schaumburg-Lippe) entstanden; von ersterer zweigten sich die noch jetzt blühenden Linien L.-Biesterfeld und L.-Weißenfeld ab. Das Land wurde 1720 Reichsfürstentum, 1807 unter der Regentschaft der Fürstin Pauline durch Beitritt zum Rheinbund souverän, 1815 deutscher Bundesstaat. Die Verfassung vom 6. Juli 1836 wurde 1848 und 1849 durch den Fürsten Paul Alexander Leopold in liberalem Sinne umgestaltet, aber unter Fürst Leopold (seit 1851) 26. März 1853 wiederhergestellt, worauf sich ein langjähriger Verfassungskonflikt erhob. 1866 hielt L. zu Preußen, mit dem es 1. Okt. 1867 eine Militärkonvention abschloß. Fürst Woldemar, der 8. Dez. 1875 seinem Bruder Leopold folgte, gab 3. Juni 1876 ein neues Wahlgesetz mit direkter Wahl. Als er 20. März 1895 ohne Nachkommen starb, übernahm auf seine Verordnung Prinz Adolf von Schaumburg-L. die Regentschaft für Woldemars geisteskranken Bruder Alexander (gest. 13. Jan. 1905). Der danach zwischen den Linien Schaumburg-L. und L.-Biesterfeld entstandene Streit über die Erbfolge in L. wurde von einem Schiedsgericht unter Vorsitz des Königs von Sachsen 22. Juni 1897 zugunsten des Grafen Ernst zur L.-Biesterfeld entschieden, worauf dieser die Regierung antrat. Als er 26. Sept. 1904 starb, übernahm sein Sohn Leopold unter Protest der Linie Schaumburg-L. die Regentschaft und nach Entscheidung des Reichsgerichts zu seinen Gunsten 25. Okt. 1905 die Regierung. – Vgl. Schwanold (1899); zur Geschichte Falkmann (Bd. 1-6, 1847-1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 64.
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