Fußnoten

1 Die schärfste Bezeichnung dieser wichtigen Klasse findet sich in dem karthagischen Staatsvertrag (Polyb. 7, 9), we sie im Gegensatz einerseits zu den Uticensern, anderseits zu den libyschen Untertanen heißen; οἱ Καρχηδονίων ὕπαρχοι ὅσοι τοῖς αὐτοῖς νόμοις χρῶνται. Sonst heißen sie auch Bundes- (συμμαχίδες πόλεις Diod. 20, 10) oder steuerpflichtige Städte (Liv. 34, 62. Iustin. 22, 7, 3). Ihr Conubium mit den Karthagern erwähnt Diodoros 20, 55; das Commercium folgt aus den ›gleichen Gesetzen‹. Daß die altphönikischen Kolonien zu den Libyphönikern gehören, beweist die Bezeichnung Hippos als einer libyphönikischen Stadt (Liv. 25, 40); anderseits heißt es hinsichtlich der von Karthago aus gegründeten Ansiedelungen zum Beispiel im Periplus des Hanno: ›Es beschlossen die Karthager, daß Hanno jenseit der Säulen des Herkules schiffe und Städte der Libyphöniker gründe‹. Im wesentlichen bezeichnen die Libyphöniker bei den Karthagern nicht eine nationale, sondern eine staatsrechtliche Kategorie. Damit kann es recht wohl bestehen, daß der Name grammatisch die mit Libyern gemischten Phöniker bezeichnet (Liv. 21, 22, Zusatz zum Text des Polybios); wie denn in der Tat wenigstens bei der Anlage sehr exponierter Kolonien den Phönikern häufig Libyer beigegeben wurden (Diod. 13, 79. Cic. pro Scauro § 42). Die Analogie im Namen und im Rechtsverhältnis zwischen den Latinern Roms und den Libyphönikern Karthagos ist unverkennbar.


2 Das libysche oder numidische Alphabet, das heißt dasjenige, womit die Berbern ihre nicht semitische Sprache schrieben und schreiben, eines der zahllosen aus dem aramäischen Uralphabet abgeleiteten, scheint allerdings diesem in einzelnen Formen näher zu stehen als das phönikische; aber es folgt daraus noch keineswegs, daß die Libyer die Schrift nicht von den Phönikern, sondern von älteren Einwanderern erhielten, so wenig als die teilweise älteren Formen der italischen Alphabete diese aus dem griechischen abzuleiten verbieten. Vielmehr wird die Ableitung des libyschen Alphabets aus dem phönikischen einer Periode des letzteren angehören, welche älter ist als die, in der die auf uns gekommenen Denkmäler der phönikischen Sprache geschrieben wurden.


3 Der Wirtschafter auf dem Landgut, obwohl Sklave, muß dennoch, nach der Vorschrift des karthagischen Agronomen Mago (bei Varro r.r. 1, 17), lesen können und einige Bildung besitzen. Im Prolog des plautinischen ›Poeners‹ heißt es von dem Titelhelden:

Die Sprachen alle kann er, aber tut, als könn'

Er keine – ein Poener ist es durchaus; was wollt ihr mehr?


4 Man hat an der Richtigkeit dieser Zahl gezweifelt und mit Rücksicht auf den Raum die mögliche Einwohnerzahl auf höchstens 250000 Köpfe berechnet. Abgesehen von der Unsicherheit derartiger Berechnungen, namentlich in einer Handelsstadt mit sechsstöckigen Häusern, ist dagegen zu erinnern, daß die Zählung wohl politisch zu verstehen ist, nicht städtisch, ebenso wie die römischen Zensuszahlen, und daß dabei also alle Karthager gezählt sind, mochten sie in der Stadt oder in der Umgegend wohnen oder im untertänigen Gebiet oder im Ausland sich aufhalten. Solcher Abwesenden gab es natürlich eine große Zahl in Karthago; wie denn ausdrücklich berichtet wird, daß in Gades aus gleichem Grunde die Bürgerliste stets eine weit höhere Ziffer wies als die der in Gades ansässigen Bürger war.


5 Die Mamertiner traten völlig in dieselbe Stellung zu Rom wie die italischen Gemeinden, verpflichteten sich Schiffe zu stellen (Cic. Verr. 5. 19, 50) und besaßen, wie die Münzen beweisen, das Recht der Silberprägung nicht.


6 Der Bericht, daß zunächst Xanthippos' militärisches Talent Karthage gerettet habe, ist wahrscheinlich gefärbt; die karthagischen Offiziere werden schwerlich auf den Fremden gewartet haben um zu lernen, daß die leichte afrikanische Kavallerie zweckmäßiger auf der Ebene verwandt werde als in Hügeln und Wäldern. Von solchen Wendungen, dem Echo der griechischen Wachtstubengespräche, ist selbst Polybios nicht frei. – Daß Xanthippos nach dem Siege von den Karthagern ermordet worden sei, ist eine Erfindung; er ging freiwillig fort, vielleicht in ägyptische Dienste.


7 Weiter ist über Regulus' Ende nichts mit Sicherheit bekannt; selbst seine Sendung nach Rom, die bald 503 [251], bald 513 [241] gesetzt wird, ist sehr schlecht beglaubigt. Die spätere Zeit, die in dem Glück und Unglück der Vorfahren nur nach Stoffen suchte für Schulakte, hat aus Regulus das Prototyp des unglücklichen wie aus Fabricius das des dürftigen Helden gemacht und eine Menge obligat erfundener Anekdoten auf seinen Namen in Umlauf gesetzt; widerwärtige Flitter, die übel kontrastieren mit der ernsten und schlichten Geschichte.


8 Daß die Karthager versprechen mußten keine Kriegsschiffe in das Gebiet der römischen Symmachie – also auch nicht nach Syrakus, vielleicht selbst nicht nach Massalia – zu senden (Zon. 8, 17), klingt glaublich genug; allein der Text des Vertrages schweigt davon (Polyb. 3, 27).


9 Daß die Abtretung der zwischen Sizilien und Italien liegenden Inseln, die der Friede von 513 [241] den Karthagern vorschrieb, die Abtretung Sardiniens nicht einschloß, ist ausgemacht (vgl. S. 536); es ist aber auch schlecht beglaubigt, daß die Römer die Besetzung der Insel drei Jahre nach dem Frieden damit motivierten. Hätten sie es getan, so würden sie bloß der politischen Schamlosigkeit eine diplomatische Albernheit hinzugefügt haben.


10 Dahin führen teils das Auftreten der ›Siculer‹ gegen Marcellus (Liv. 26, 26 fg.), teils die ›Gesammteingaben aller sizilischen Gemeinden‹ (Cicero Verr. 2, 42, 102. 45, 114. 50, 146. 3, 88, 204), teils bekannte Analogien (Marquardt Handb. 3, 1, 267). Aus dem mangelnden commercium zwischen den einzelnen Städten folgt der Mangel des concilium noch keineswegs.


11 So streng wie in Italien ward das Gold- und Silbermünzrecht in den Provinzen nicht von Rom monopolisiert, offenbar weil auf das nicht auf römischen Fuß geschlagene Gold- und Silbergeld es weniger ankam. Doch sind unzweifelhaft auch hier die Prägstätten in der Regel auf Kupfer- oder höchstens silberne Kleinmünze beschränkt worden; eben die am besten gestellten Gemeinden des römischen Sizilien, wie die Mamertiner, die Kentoripiner, die Haläsiner, die Segestaner, wesentlich auch die Panormitaner haben nur Kupfer geschlagen.


12 Darauf geht Hierons Äußerung (Liv. 22, 37): es sei ihm bekannt, daß die Römer sich keiner andern Infanterie und Reiterei als römischer oder latinischer bedienten und ›Ausländer‹ nur höchstens unter den Leichtbewaffneten verwendeten.


13 Das zeigt schon ein Blick auf die Karte, aber ebenso die merkwürdige Bestimmung, daß es den Kentoripinern ausnahmsweise gestattet blieb sich in ganz Sizilien anzukaufen. Sie bedurften als römische Aufpasser der freiesten Bewegung. Übrigens scheint Kentoripa auch unter den ersten zu Rom übergetretenen Städten gewesen zu sein (Diodor 1. 23 p. 501).


14 Dieser Gegensatz zwischen Italien als dem römischen Festland oder dem konsularischen Sprengel einer- und dem überseeischen Gebiet, oder den Prätorensprengeln andererseits erscheint schon im sechsten Jahrhundert in mehrfachen Anwendungen. Die Religionsvorschrift, daß gewisse Priester Rom nicht verlassen durften (Val. Max. 1, 1, 2), ward dahin ausgelegt, daß es ihnen nicht gestattet sei das Meer zu überschreiten (Liv. ep. 19. 36. 51. Tac. ann. 3, 58. 71. Cic. Phil. 11, 8. 18; vgl. Liv. 28, 38. 44. ep. 59). Bestimmter noch gehört hierher die Auslegung, welche von der alten Vorschrift, daß der Konsul nur ›auf römischem Boden‹ den Dictator ernennen dürfe, im J. 544 vorgetragen wird: der römische Boden begreife ganz Italien in sich (Liv. 27, 5). Die Einrichtung des keltischen Landes zwischen den Alpen und dem Apennin zu einem eigenen vom konsularischen verschiedenen und einem besondern ständigen Oberbeamten unterworfenen Sprengel gehört erst Sulla an. Es wird natürlich dagegen niemand geltend machen, daß schon im sechsten Jahrhundert sehr häufig Gallia oder Ariminum als ›Amtsbezirk‹ (provincia) gewöhnlich eines der Konsuln genannt wird. Provincia ist bekanntlich in der älteren Sprache nicht, was es später allein bedeutet, ein räumlich abgegrenzter einem ständigen Oberbeamten unterstellter Sprengel, sondern die für den einzelnen Konsul zunächst durch Übereinkommen mit seinem Kollegen unter Mitwirkung des Senats festgestellte Kompetenz; und in diesem Sinn sind häufig einzelne norditalische Landschaften oder auch Norditalien überhaupt einzelnen Konsuln als provincia überwiesen worden.


15 Ein stehender römischer Kommandant von Kerkyra scheint bei Polyb. 22, 15, 6 (falsch übersetzt von Liv. 38, 11; vgl. 42, 37), ein solcher von Issa bei Liv. 43, 9 vorzukommen. Dazu kommt die Analogie des praefectus pro legato insularum Baliarum (Orelli 732) und des Statthalters von Pandataria (I.R.N. 3528). Es scheint danach überhaupt in der römischen Verwaltung Regel gewesen zu sein für die entfernteren Inseln nicht senatorische praefecti zu bestellen. Diese ›Stellvertreter‹ aber setzen ihrem Wesen nach einen Oberbeamten voraus, der sie ernennt und beaufsichtigt; und dies können in dieser Zeit nur die Konsuln gewesen sein. Später seit Einrichtung der Provinzen Makedonien und Gallia cisalpina kam die Oberverwaltung an den einen dieser beiden Statthalter; wie denn das hier in Rede stehende Gebiet, der Kern des späteren römischen Illyricum, bekanntlich zum Teil zu Cäsars Verwaltungssprengel mit gehörte.


16 Dieselben, die Polybios bezeichnet als ›die Kelten in den Alpen und an der Rhone, die man wegen ihrer Reisläuferei Gaesaten (Landsknechte) nenne‹, werden in den kapitolinischen Fasten Germani genannt. Möglich ist es, daß die gleichzeitige Geschichtschreibung hier nur Kelten genannt und erst die historische Spekulation der cäsarischen und augustischen Zeit die Redaktoren jener Fasten bewogen hat daraus ›Germanen‹ zu machen. Wofern dagegen die Nennung der Germanen in den Fasten auf gleichzeitige Aufzeichnungen zurückgeht – in welchem Falle dies die älteste Erwähnung dieses Namens ist –, wird man hier doch nicht an die später so genannten deutschen Stämme denken dürfen sondern an einen keltischen Schwarm.


17 Wir sind über diese Vorgänge nicht bloß unvollkommen berichtet, sondern auch einseitig, da natürlich die Version der karthagischen Friedenspartei die der römischen Annalisten wurde. Indes selbst in unsern zertrümmerten und getrübten Berichten – die wichtigsten sind Fabius bei Polybios 3, 8; Appian Hisp. 4 und Diodor 25 S. 567 – erscheinen die Verhältnisse der Parteien deutlich genug. Von dem gemeinen Klatsch, mit dem die ›revolutionäre Verbindung‹ (ἑταιρεία τῶν πονηροτάτων ἀνϑρώπων) von ihren Gegnern beschmutzt ward, kann man bei Nepos (Ham. 3) Proben lesen, die ihresgleichen suchen, vielleicht auch finden.


18 Die Barkas schließen die wichtigsten Staatsverträge ab und die Ratifikation der Behörde ist eine Formalität (Pol. 3, 21); Rom protestiert bei ihnen und beim Senat (Pol. 3, 15). Die Stellung der Barkas zu Karthago hat manche Ähnlichkeit mit der der Oranier gegen die Generalstaaten.


19 Der Weg über den Mont Cenis ist erst im Mittelalter eine Heerstraße geworden. Die östlichen Pässe, wie zum Beispiel der über die poeninische Alpe oder den großen St. Bernhard, der übrigens auch erst durch Caesar und Augustus Militärstraße ward, kommen natürlich hier nicht in Betracht.


20 Die vielbestrittenen topographischen Fragen, die an diese berühmte Expedition sich knüpfen, können als erledigt und im wesentlichen als gelöst gelten durch die musterhaft geführte Untersuchung der Herren Wickham und Cramer. Über die chronologischen, die gleichfalls Schwierigkeiten darbieten, mögen hier ausnahmsweise einige Bemerkungen stehen. – Als Hannibal auf den Gipfel des Bernhard gelangte, ›fingen die Spitzen schon an sich dicht mit Schnee zu bedecken‹ (Pol. 3, 54); auf dem Wege lag Schnee (Pol. 3, 55), aber vielleicht größtenteils nicht frisch gefallener, sondern Schnee von herabgestürzten Lawinen. Auf dem Bernhard beginnt der Winter um Michaelis, der Schneefall im September; als Ende August die genannten Engländer den Berg überstiegen, fanden sie fast gar keinen Schnee auf ihrem Wege, aber zu beiden Seiten die Bergabhänge davon bedeckt. Hiernach scheint Hannibal Anfang September auf dem Paß angelangt zu sein; womit auch wohl vereinbar ist, daß er dort eintraf, ›als schon der Winter herannahte‹ – denn mehr ist συνάπτειν τὴν τῆς πλειάδος δύσιν (Pol. 3, 54) nicht, am wenigsten der Tag des Frühuntergangs der Plejaden (etwa 26. Oktober); vgl. Ideler Chronol. 1,241. – Kam Hannibal neun Tage später, also Mitte September in Italien an, so ist auch Platz für die von da bis zur Schlacht an der Trebia gegen Ende Dezember (περὶ χειμερινὰς τροπὰς Pol. 3, 72) eingetretenen Ereignisse, namentlich die Translokation des nach Afrika bestimmten Heeres von Lilybäon nach Placentia. Es paßt dazu ferner, daß in einer Heerversamm lung ὑπὸ τὴν ξαρινὴν ὥραν (Pol. 3, 34), also gegen Ende März, der Tag des Abmarsches bekannt gemacht ward und der Marsch fünf (oder nach App. 7, 4 sechs) Monate währte. Wenn also Hannibal Anfang September auf dem Bernhard war, so war er, da er von der Rhone bis dahin 30 Tage gebraucht, an der Rhone Anfang August eingetroffen, wo denn freilich Scipio, der im Anfang des Sommers (Pol. 3 41), also spätestens Anfang Juni sich einschiffte, unterwegs sich sehr verweilt oder in Massalia in seltsamer Untätigkeit längere Zeit gesessen haben muß.


21 Polybios' Bericht über die Schlacht an der Trebia ist vollkommen klar. Wenn Placentia auf dem rechten Ufer der Trebia an deren Mündung in den Po lag und wenn die Schlacht auf dem linken Ufer geliefert ward, während das römische Lager auf dem rechten geschlagen war – was beides wohl bestritten worden, aber nichtsdestoweniger unbestreitbar ist –, so mußten allerdings die römischen Soldaten ebenso gut um Placentia wie um das Lager zu gewinnen die Trebia passieren. Allein bei dem Übergang in das Lager hätten sie durch die aufgelösten Teile der eigenen Armee und durch das feindliche Umgehungskorps sich den Weg bahnen und dann fast im Handgemenge mit dem Feinde den Fluß überschreiten müssen. Dagegen ward der Übergang bei Placentia bewerkstelligt, nachdem die Verfolgung nachgelassen hatte, das Korps mehrere Meilen vom Schlachtfeld entfernt und im Bereiche einer römischen Festung angelangt war; es kann sogar sein, obwohl es sich nicht beweisen läßt, daß hier eine Brücke über die Trebia führte und der Brückenkopf am anderen Ufer von der placentinischen Garnison besetzt war. Es ist einleuchtend, daß die erste Passage ebenso schwierig wie die zweite leicht war und Polybios also, Militär wie er war, mit gutem Grunde von dem Korps der Zehntausend bloß sagt, daß es in geschlossenen Kolonnen nach Placentia sich durchschlug (3, 74, 6), ohne des hier gleichgültigen Übergangs über den Fluß zu gedenken. – Die Verkehrtheit der livianischen Darstellung, welche das phönikische Lager auf das rechte, das römische auf das linke Ufer der Trebia verlegt, ist neuerdings mehrfach hervorgehoben worden. Es mag nur noch daran erinnert werden, daß die Lage von Clastidium bei dem heutigen Casteggio jetzt durch Inschriften festgestellt ist (Orelli-Henzen 5117).


22 Das Datum der Schlacht, 23. Juni nach dem unberichtigten Kalender, muß nach dem berichtigten etwa in den April fallen, da Quintus Fabius seine Diktatur nach sechs Monaten in der Mitte des Herbstes (Liv. 22, 31, 7. 32, 1) niederlegte, also sie etwa Anfang Mai antrat. Die Kalenderverwirrung (S. 474) war schon in dieser Zeit in Rom sehr arg.


23 Die Inschrift des von dem neuen Diktator wegen seines Sieges bei Gerunium dem Hercules Sieger errichteten Weihgeschenkes: Hercolei sacrom M. Minuci(us) C.f. dictator vovit ist im J. 1862 in Rom bei S. Lorenzo aufgefunden worden.


24 Von den beiden diesen Namen führenden Orten ist wahrscheinlich der westlichere etwa 60 Milien westlich von Hadrametum gelegene derjenige der Schlacht (vgl. Hermes 20, 144. 318). Die Zeit ist der Frühling oder Sommer des Jahres 552 [202]; die Bestimmung des Tages auf den 19. Oktober wegen der angeblichen Sonnenfinsternis ist nichtig.


25 Nach Strabons Bericht wären diese italischen Boier von den Römern über die Alpen verstoßen worden und aus ihnen die boische Ansiedelung im heutigen Ungarn um Stein am Anger und Ödenburg hervorgegangen, welche in der augustischen Zeit von den über die Donau gegangenen Geten angegriffen und vernichtet wurde, dieser Landschaft aber den Namen der boischen Einöde hinterließ. Dieser Bericht paßt sehr wenig zu der wohlbeglaubigten Darstellung der römischen Jahrbücher, nach der man sich römischerseits begnügte mit der Abtretung des halben Gebietes; und um das Verschwinden der italischen Boier zu erklären, bedarf es in der Tat der Annahme einer gewaltsamen Vertreibung nicht – verschwinden doch auch die übrigen keltischen Völkerschaften, obwohl von Krieg und Kolonisierung in weit minderem Grade heimgesucht, nicht viel weniger rasch und vollständig aus der Reihe der italischen Nationen. Anderseits führen andere Berichte vielmehr darauf jene Boier am Neusiedler See herzuleiten von dem Hauptstock der Nation, der ehemals in Bayern und Böhmen saß, bis deutsche Stämme ihn südwärts drängten. Überall aber ist es sehr zweifelhaft, ob die Boier, die man bei Bordeaux, am Po, in Böhmen findet, wirklich auseinandergesprengte Zweige eines Stammes sind und nicht bloß eine Namensgleichheit obwaltet. Strabons Annahme dürfte auf nichts anderem beruhen als auf einem Rückschluß aus der Namensgleichheit, wie die Alten ihn bei den Kimbern, Venetern und sonst, oft unüberlegt anwandten.


26 Von diesem Statthalter ist kürzlich das folgende Dekret auf einer in der Nähe von Gibraltar aufgefundenen, jetzt im Pariser Museum aufbewahrten Kupfertafel zum Vorschein gekommen: ›L. Aimilius, des Lucius Sohn, Imperator hat verfügt, daß die in dem Turm von Laskuta [durch Münzen und Plinius 3, 1, 15 bekannt, aber ungewisser Lage] wohnhaften Sklaven der Hastenser [Hasta regia, unweit Jerez de la Frontera] frei sein sollen. Den Boden und die Ortschaft, die sie zur Zeit besitzen, sollen sie auch ferner besitzen und haben, so lange es dem Volk und dem Rat der Römer belieben wird. Verhandelt im Lager am 12. Jan. [564 oder 565 der Stadt]‹. (L. Aimilius L.f. inpeirator decreivit, utei quei Hastensium servei in turri Lascutana habitarent, leiberei essent. Agrum oppidumqu[e], quod ea tempestate posedisent, item possidere habereque iousit, dum poplus senatusque Romanus vellet. Act. in castreis a.d. XII k. Febr.) Es ist dies die älteste römische Urkunde, die wir im Original besitzen, drei Jahre früher abgefaßt als der bekannte Erlaß der Konsuln des J. 568 in der Bacchanalienangelegenheit.


27 1. Makkab. 8, 3: ›Und Judas hörte was die Römer getan hatten im Lande Hispanien um Herren zu werden der Silber- und Goldgruben daselbst.‹


28 Wir haben noch Goldstater mit dem Kopf des Flamininus und der Inschrift, T. Quincti(us)‘, unter dem Regiment des Befreiers der Hellenen in Griechenland geschlagen. Der Gebrauch der lateinischen Sprache ist eine bezeichnende Artigkeit.


29 Nach einem kürzlich aufgefundenen Dekret der Stadt Lampsakos (Mitt. des arch. Inst. in Athen 6, 95) schickten die Lampsakener nach der Niederlage Philipps Gesandte au den römischen Senat mit der Bitte, daß die Stadt in den zwischen Rom und dem König (Philippos) abgeschlossenen Vertrag mit einbezogen werden möge (ὅπως συμπεριληφϑῶμεν [εν ταῖς συν ϑήκαις] ταῖς γενομέναις Ῥωμαίοις πρὸς τὸν [βασιλέα]), welche der Senat, wenigstens nach der Auffassung der Bittsteller, denselben gewährte und sie im übrigen an Flamininus und die zehn Gesandten wies. Von diesem erbitten dann dieselben in Korinth Garantie ihrer Verfassung und ›Briefe an die Könige‹. Flamininus gibt ihnen auch dergleichen Schreiben; über den Inhalt erfahren wir nichts Genaueres, als daß in dem Dekret die Gesandtschaft als erfolgreich bezeichnet wird. Aber wenn der Senat und Flamininus die Autonomie und Demokratie der Lampsakener formell und positiv garantiert hätten, würde das Dekret schwerlich so ausführlich bei den höflichen Antworten verweilen, welche die unterwegs um Verwendung bei dem Senat angesprochenen römischen Befehlshaber den Gesandten erteilten. – Bemerkenswert ist in dieser Urkunde noch die gewiß auf die troische Legende zurückgehende ›Brüderschaft‹ der Lampsakener und der Römer und die von jenen mit Erfolg angerufene Vermittelung der Bundesgenossen und Freunde Roms, der Massalioten, welche mit den Lampsakenern durch die gemeinsame Mutterstadt Phokäa verbunden waren.


30 Das bestimmte Zeugnis des Hieronymos, welcher das Verlöbnis der syrischen Kleopatra mit Ptolemäos Epiphanes in das Jahr 556 [198] setzt, in Verbindung mit den Andeutungen bei Livius 33, 40 und Appian Syr. 3 und mit dem wirklichen Vollzug der Vermählung im Jahre 561 [193] setzen es außer Zweifel, daß die Einmischung der Römer in die ägyptischen Angelegenheiten in diesem Fall eine formell unberufene war.


31 Wir haben dafür das Zeugnis des Polybios 28, 1, das die weitere Geschichte Judäas vollkommen bestätigt; Eusebius (p. 117 Mai) irrt, wenn er Philometor zum Herrn von Syrien macht. Allerdings finden wir, daß um 567 [187] syrische Stenerpächter ihre Abgaben nach Alexandreia zahlen (Joseph. 12, 4,7); allein ohne Zweifel geschah dies unbeschadet der Souveränitätsrechte nur deswegen, weil die Mitgift der Kleopatra auf diese Stadtgefälle angewiesen war; und eben daher entsprang später vermutlich der Streit.


32 Aus dem S. 724 A. erwähnten Dekret von Lampsakos geht mit ziemlicher Sicherheit hervor, daß die Lampsakener bei den Massalioten nicht bloß Verwendung in Rom erbaten, sondern auch Verwendung bei den Tolistoagiern (so heißen die sonst Tolistoboger genannten Kelten in dieser Urkunde und in der pergamenischen Inschrift C.I. Gr. 3536, den ältesten Denkmälern, die sie erwähnen). Danach sind wahrscheinlich die Lampsakener noch um die Zeit des philippischen Krieges diesem Gau zinsbar gewesen (vgl. Liv. 38, 16).

33 Daß er auch nach Armenien gekommen sei und auf Bitten des Königs Artaxias die Stadt Artaxata am Araxes erbaut habe (Strabon 11 p. 528; Plutarch Luc. 31), ist sicher Erfindung; aber es ist bezeichnend, wie Hannibal, fast wie Alexander, mit den orientalischen Fabeln verwachsen ist.


34 Africanus, Asiagenus, Hispallus.


35 Ἤδη γὰρ φράσδῃ πάνϑ᾽ ἅλιον ἄμμι δεδύκειν (1, 102).


36 Die rechtliche Auflösung der böotischen Eidgenossenschaft erfolgte übrigens wohl noch nicht jetzt, sondern erst nach der Zerstörung Korinths (Pausan. 7, 14. 4. 16, 6).


37 Der kürzlich aufgefundene Senatsbeschluß vom 9. Okt. 584, der die Rechtsverhältnisse von Thisbae regelt (Ephemeris epigraphica 1872 p. 278 flg.; Mitt. d. arch. Inst. in Athen 4,235 flg.), gibt einen deutlichen Einblick in diese Verhältnisse.


38 Daß die Römer, um zugleich ihm das Wort zu halten, das ihm sein Leben verbürgte, und Rache an ihm zu nehmen, ihn durch Entziehung des Schlafs getötet, ist sicher eine Fabel.


39 Die Angabe Cassiodors, daß im Jahre 596 [158] die makedonischen Bergwerke wieder eröffnet wurden, erhält ihre nähere Bestimmung durch die Münzen. Goldmünzen der vier Makedonien sind nicht vorhanden; die Goldgruben also blieben entweder geschlossen oder es wurde das gewonnene Gold als Barren verwertet. Dagegen finden sich allerdings Silbermünzen des ersten Makedoniens (Ämphipolis), in welchem Bezirk die Silbergruben belegen sind; für die kurze Zeit, in der sie geschlagen sein müssen (596-608 [158-146]), ist die Zahl derselben auffallend groß und zeugt entweder von einem sehr energischen Betrieb der Gruben oder von massenhafter Umprägung des alten Königgeldes.


40 Wenn das makedonische Gemeinwesen durch die Römer der ›herrschaftlichen Auflagen und Abgaben entlastet ward‹ (Polyb. 37, 4), so braucht deshalb noch nicht notwendig ein späterer Erlaß dieser Steuer angenommen zu werden; es genügt zur Erklärung von Polybios' Worten, daß die bisher herrschaftliche jetzt Gemeindesteuer ward. Der Fortbestand der der Provinz Makedonien von Paullus gegebenen Verfassung bis wenigstens in die augustische Zeit (Liv. 45, 32; Iustin. 33, 2) würde freilich sich auch mit dem Erlaß der Steuer vereinigen lassen.


41 All diese Abzeichen kommen, seit sie überhaupt aufkommen, zunächst wahrscheinlich nur der eigentlichen Nobilität, d.h. den agnatischen Descendenten kurulischer Beamten zu, obwohl sie nach der Art solcher Dekorationen im Laufe der Zeit alle auf einen weiteren Kreis ausgedehnt worden sind. Bestimmt nachzuweisen ist dies für den goldenen Fingerring, den im fünften Jahrhundert nur die Nobilität (Plin. h.n. 33, 1, 18), im sechsten schon jeder Senator und Senatorensohn (Liv. 26, 36), im siebenten jeder von Ritterzensus, in der Kaiserzeit jeder Freigeborene trägt; ferner von dem silbernen Pferdeschmuck, der noch im hannibalischen Kriege nur der Nobilität zukommt (Liv. 26, 37); von dem Purpurbesatz der Knabentoga, der anfangs nur den Söhnen der kurulischen Magistrate, dann auch denen der Ritter, späterhin denen aller Freigeborenen endlich, aber doch schon zur Zeit des hannibalischen Krieges, selbst den Söhnen der Freigelassenen gestattet ward (Macrob. sat. 1, 6). Die goldene Amulettkapsel (bulla) war Abzeichen der Senatorenkinder in der Zeit des hannibalischen Krieges (Macrob. a.a.O. Liv. 26, 36), in der ciceronischen der Kinder von Ritterzensus (Cic. Verr. 1, 58, 152), wogegen die Geringeren das Lederamulett (lorum) tragen. – Der Purpurstreif (clavus) an der Tunica ist Abzeichen der Senatoren (S. 76) und der Ritter, so daß wenigstens in späterer Zeit ihn jene breit, diese schmal trugen; mit der Nobilität hat der Clavus nichts zu schaffen.


42 Plin. h.n. 21, 3, 6. Das Recht öffentlich bekränzt zu erscheinen ward durch Auszeichnung im Kriege erworben (Polyb. 6, 39, 9. Liv. 10, 41), das unbefugte Kranztragen war also ein ähnliches Vergehen, wie wenn heute jemand ohne Berechtigung einen Militärverdienstorden anlegen würde.


43 Ausgeschlossen bleiben also der Kriegstribunat mit konsularischer Gewalt (S. 288), der Prokonsulat, die Quästur, der Volkstribunat und andere mehr. Was die Zensur anlangt, so scheint sie trotz des kurulischen Sessels der Zensoren (Liv. 40, 45; vergl. 27, 8) nicht als curulisches Amt gegolten zu haben; für die spätere Zeit indes, wo nur der Konsular Zensor werden kann, ist die Frage ohne praktischen Wert. Die plebejische Ädilität hat ursprünglich sicher nicht zu den kurulischen Magistraturen gezählt (Liv. 23, 23), doch kann es sein, daß sie später mit in den Kreis derselben hineingezogen ward.


44 Die gangbare Annahme, wonach die sechs Adelscenturien allein 1200, die gesamte Reiterei also 3600 Pferde gezählt haben soll, ist nicht haltbar. Die Zahl der Ritter nach der Anzahl der von den Annalisten aufgeführten Verdoppelungen zu bestimmen, ist ein methodischer Fehler; jede dieser Erzählungen ist vielmehr für sich entstanden und zu erklären. Bezeugt aber ist weder die erste Zahl, die nur in der selbst von den Verfechtern dieser Meinung als verschrieben anerkannten Stelle Ciceros de rep. 2, 20, noch die zweite, die überhaupt nirgend bei den Alten erscheint. Dagegen spricht für die im Text vorgetragene Annahme einmal und vor allem die nicht durch Zeugnisse, sondern durch die Institutionen selbst angezeigte Zahl; denn es ist gewiß, daß die Centurie 100 Mann zählt und es ursprünglich drei (S. 70), dann sechs (S. 83), endlich seit der servianischen Reform achtzehn Rittercenturien (S. 90) gab. Die Zeugnisse gehen nur scheinbar davon ab. Die alte in sich zusammenhängende Tradition, die Becker, 2, 1, 243 entwickelt hat, setzt nicht die achtzehn patrizisch-plebejischen, sondern die sechs patrizischen Centurien auf 1800 Köpfe an: und dieser sind Livius 1, 36 (nach der handschriftlich allein beglaubigten und durchaus nicht nach Livius' Einzelansätzen zu korrigierenden Lesung) und Cicero a.a.O. (nach der grammatisch allein zulässigen Lesung MDCCC, s. Becker 2, 1, 244) offenbar gefolgt. Allein eben Cicero deutet zugleich sehr verständlich an, daß hiermit der damalige Bestand der römischen Ritterschaft überhaupt bezeichnet werden soll. Es ist also die Zahl der Gesamtheit auf den hervorragendsten Teil übertragen worden durch eine Prolepsis, wie sie den alten nicht allzu nachdenklichen Annalisten geläufig ist – ganz in gleicher Art werden ja auch schon der Stammgemeinde, mit Anticipation des Kontingents der Titier und der Lucerer, 300 Reiter statt 100 beigelegt (Becker 2, 1, 238). Endlich ist der Antrag Catos (p. 66 Jordan) die Zahl der Ritterpferde auf 2200 zu erhöhen eine ebenso bestimmte Bestätigung der oben vorgetragenen wie Widerlegung der entgegengesetzten Ansicht. Die geschlossene Zahl der Ritterschaft; hat wahrscheinlich fortbestanden bis auf Sulla, wo mit dem faktischen Wegfall der Zensur die Grundlage derselben wegfiel und allem Anschein nach an die Stelle der zensorischen Erteilung des Ritterpferdes die Erwerbung desselben durch Erbrecht trat: fortan ist der Senatorensohn geborener Ritter. Indes neben dieser geschlossenen Ritterschaft, den equites equo publico, stehen seit frührepublikanischer Zeit die zum Roßdienst auf eigenem Pferd pflichtigen Bürger, welche nichts sind als die höchste Zensusklasse; sie stimmen nicht in den Rittercenturien, aber gelten sonst als Ritter und nehmen die Ehrenrechte der Ritterschaft ebenfalls in Anspruch. – In der augustischen Ordnung bleibt den senatorischen Häusern das erbliche Ritterrecht; daneben aber wird die zensorische Verleihung des Ritterpferdes als Kaiserrecht und ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl erneuert und fällt damit für die erste Zensusklasse als solche die Ritterbenennung weg.


45 Die Stabilität des römischen Adels kann man namentlich für die patrizischen Geschlechter in den konsularischen und ädilizischen Fasten deutlich verfolgen. Bekanntlich haben in den Jahren 388-581 (mit Ausnahme der Jahre 399. 400. 401. 403. 405. 409. 411, in denen beide Konsuln Patrizier waren) je ein Patrizier und ein Plebejer das Konsulat bekleidet. Ferner sind die Kollegien der kurulischen Adilen in den varronisch ungeraden Jahren wenigstens bis zum Ausgang des sechsten Jahrhunderts ausschließlich aus den Patriziern gewählt worden und sind für die sechzehn Jahre 541. 545. 547. 549. 551. 553. 555. 557. 561. 565. 567. 575. 585. 589. 591. 593 bekannt. Diese patrizischen Konsuln und Ädilen verteilen sich folgendermaßen nach den Geschlechtern:

Fußnoten

Also die Fünfzehn bis sechzehn hohen Adelsgeschlechter, die zur Zeit der licinischen Gesetze in der Gemeinde mächtig waren, haben ohne wesentliche Änderung des Bestandes, freilich zum Teil wohl durch Adoption aufrecht erhalten, die nächsten zwei Jahrhunderte, ja bis zum Ende der Republik sich behauptet. Zu dem Kreise der plebejischen Nobilität treten zwar von Zeit zu Zeit neue Geschlechter hinzu; indes auch die alten plebejischen Häuser, wie die Licinier, Fulvier, Atilier, Domitier, Marcier, Junier, herrschen in den Fasten in der entschiedensten Weise durch drei Jahrhunderte vor.


46 Die Kosten von diesen sind indes wohl großenteils auf die Anlieger geworfen worden. Das alte System Fronen anzusagen war nicht abgeschafft; es muß nicht selten vorgekommen sein, daß man den Gutsbesitzern die Sklaven wegnahm, um sie beim Straßenbau zu verwenden (Cato de r.r. 2).


47 So wurde bekanntlich dem Rudiner Ennius bei Gelegenheit der Gründung der Bürgerkolonien Potentia und Pisaurum von einem der Triumvirn Q. Fulvius Nobilior das Bürgerrecht geschenkt (Cic. Brut. 20, 79); worauf er denn auch nach bekannter Sitte dessen Vornamen annahm. Von Rechts wegen erwarben, wenigstens in dieser Epoche, die in die Bürgerkolonie mit deduzierten Nichtbürger dadurch die römische Civität keineswegs, wenn sie auch häufig dieselbe sich anmaßten (Liv. 34, 42); es wurde aber den mit der Gründung einer Kolonie beauftragten Beamten durch eine Klausel in dem jedesmaligen Volksschluß die Verleihung des Bürgerrechts an eine beschränkte Anzahl von Personen gestattet (Cic. pro Balb. 21, 48).


48 In der bekanntlich zunächst auf ein Landgut in der Gegend von Venafrum sich beziehenden landwirtschaftlichen Anweisung Catos wird die rechtliche Erörterung der etwa entstehenden Prozesse nur für einen bestimmten Fall nach Rom gewiesen: wenn nämlich der Gutsherr die Winterweide an den Besitzer einer Schafherde verpachtet, also mit einem in der Regel nicht in der Gegend domizilierten Pächter zu tun hat (c. 149). Es läßt sich daraus schließen, daß in dem gewöhnlichen Fall, wo mit einem in der Gegend domizilierten Manne kontrahiert ward, die etwa entspringenden Prozesse schon zu Catos Zeit nicht in Rom, sondern vor den Ortsrichtern entschieden wurden.


49 Die Anlage des Circus ist bezeugt. Über die Entstehung der plebejischen Spiele gibt es keine alte Überlieferung (denn was der falsche Asconius p. 143 Orell. sagt, ist keine); aber da sie in dem flaminischen Circus gefeiert wurden (Val. Max. 1, 7, 4) und zuerst sicher im J. 538 [216], vier Jahre nach dessen Erbauung vorkommen (Liv. 23, 30), so wird das oben Gesagte dadurch hinreichend bewiesen.

50 S. 750. Das erste sichere Beispiel eines solchen Beinamens ist das des Manius Valerius Maximus Konsul 491 [263], der als Sieger von Messana den Namen Messala annahm (S. 515); daß der Konsul von 419 [335] in ähnlicher Weise Calenus genannt worden sei, ist falsch. Die Beinamen Maximus im valerischen (S. 270) und fabischen Geschlecht (S. 308) sind nicht durchaus gleichartig.


51 Über die ursprünglichen römischen Zensussätze ist es schwierig etwas Bestimmtes aufzustellen. Späterhin galten bekanntlich als Minimalzensus der ersten Klasse 100000 As, wozu die Zensus der vier übrigen Klassen in dem (wenigstens ungefähren) Verhältnis von 3/4, 1/2, 1/4, 1/9 stehen. Diese Sätze aber versteht bereits Polybios und verstehen alle späteren Schriftsteller von dem leichten As (zu 1/10 Denar) und es scheint hieran festgehalten werden zu müssen, wenn auch in Beziehung auf das voconische Gesetz dieselben Summen als schwere Asse (zu 1/4 Denar) in Ansatz gebracht werden (Geschichte des röm. Münzwesens S. 302). Appius Claudius aber, der zuerst im Jahre 442 [269] die Zensussätze in Geld statt in Grundbesitz ausdrückte (S. 307), kann sich dabei nicht des leichten As bedient haben, der erst 485 aufkam (S. 451). Entweder also hat er dieselben Beträge in schweren Assen ausgedrückt und sind diese bei der Münzreduktion in leichte umgesetzt worden, oder er stellte die späteren Ziffern auf und es blieben dieselben trotz der Münzreduktion, welche in diesem Falle eine Herabsetzung der Klassensätze um mehr als die Hälfte enthalten haben würde. Gegen beide Annahmen lassen sich gültige Bedenken erheben; doch scheint die erstere glaublicher, da ein so exorbitanter Fortschritt in der demokratischen Entwickelung weder für das Ende des fünften Jahrhunderts noch als beiläufige Konsequenz einer bloß administrativen Maßregel wahrscheinlich ist, auch wohl schwerlich ganz aus der Überlieferung verschwunden sein würde. 100000 leichte As oder 40000 Sesterzen können übrigens füglich als Äquivalent der ursprünglichen römischen Vollhufe von vielleicht 20 Morgen (S. 94) angesehen werden; sodaß danach die Schatzungssätze überhaupt nur im Ausdruck, nicht aber im Wert gewechselt haben würden.


52 Um übrigens von dem alten Italien ein richtiges Bild zu gewinnen, ist es notwendig sich zu erinnern, welche große Veränderungen auch hier durch die neuere Kultur entstanden sind. Von den Getreidearten ward im Altertum Roggen nicht gebaut und des als Unkraut wohlbekannten Hafers sah man in der Kaiserzeit mit Verwunderung die Deutschen sich zum Brei bedienen. Der Reis ward in Italien zuerst am Ende des fünfzehnten, der Mais daselbst zuerst am Anfang des siebzehnten Jahrhunderts kultiviert. Die Kartoffeln und Tomaten stammen aus Amerika; die Artischocken scheinen nichts als eine durch Kultur entstandene Varietät der den Römern bekannten Cardonen, aber doch in ihrer Eigentümlichkeit neueren Ursprungs zu sein. Die Mandel dagegen oder die ›griechische Nuß‹, die Pfirsich oder die ›persische‹, auch die ›weiche Nuß‹ (nux mollusca) sind zwar Italien ursprünglich fremd, aber begegnen wenigstens schon hundertfünfzig Jahre vor Christus. Die Dattelpalme, in Italien aus Griechenland, wie in Griechenland aus dem Orient eingeführt und ein lebendiger Zeuge des uralten kommerziell-religiösen Verkehrs des Occidents mit den Orientalen, ward in Italien bereits dreihundert Jahre vor Christus gezogen (Liv. 10, 47; Pallad. 5, 5, 2. 11, 12, 1), nicht der Früchte wegen (Plin. h.n. 13, 4, 26), sondern eben wie heutzutage, als Prachtgewächs und um der Blätter bei öffentlichen Festlichkeiten sich zu bedienen. Jünger ist die Kirsche oder die Frucht von Kerasus am schwarzen Meer, die erst in der ciceronischen Zeit in Italien gepflanzt zu werden anfing, obwohl der wilde Kirschbaum daselbst einheimisch ist; noch jünger vielleicht die Aprikose oder die ›armenische Pflaume‹. Der Zitronenbaum ward erst in der späteren Kaiserzeit in Italien kultiviert; die Orange kam gar erst durch die Mauren im zwölften oder dreizehnten Jahrhundert dahin, ebenso erst im sechzehnten von Amerika die Aloe (Agave americana). Die Baumwolle ist in Europa zuerst von den Arabern gebaut worden. Auch der Büffel und der Seidenwurm sind nur dem neuen, nicht dem alten Italien eigen. – Wie man sieht, sind die mangelnden großenteils eben diejenigen Produkte, die uns recht ›italienisch‹ scheinen; und wenn das heutige Deutschland, verglichen mit demjenigen, welches Cäsar betrat, ein südliches Land genannt werden kann, so ist auch Italien in nicht minderem Grade seitdem ›südlicher‹ geworden.


53 Nach Cato de r.r. 137 (vgl. 16) wird bei der Teilpacht der Bruttoertrag des Gutes, nach Abzug des für die Pflugstiere benötigten Futters, zwischen Verpächter und Pächter (colonus partiarius) zu den zwischen ihnen ausgemachten Teilen geteilt. Daß die Teile in der Regel gleich waren, läßt die Analogie des französischen bail à cheptel und der ähnlichen italienischen Pachtung auf halb und halb sowie die Abwesenheit jeder Spur anderer Quotenteilung vermuten. Denn unrichtig hat man den politor, der das fünfte Korn, oder, wenn vor dem Dreschen geteilt wird, den sechsten bis neunten Ährenkorb erhält (Cato 136, vgl. 5), hierher gezogen; er ist nicht Teilpächter, sondern ein in der Erntezeit angenommener Arbeiter, der seinen Tagelohn durch jenen Gesellschaftsvertrag erhält (S. 836).


54 Eigentliche Bedeutung hat die Pacht erst gewonnen, als die römischen Kapitalisten anfingen überseeische Besitzungen in großem Umfang zu erwerben; wo man es denn auch zu schätzen wußte, wenn eine Zeitpacht durch mehrere Generationen fortging (Colum. 1, 7, 3).


55 Daß zwischen den Rebstöcken kein Getreide gebaut ward, sondern höchstens leicht im Schatten fortkommende Futterkräuter, geht aus Cato (33 vgl. 137) hervor; und darum rechnet auch Columella 3, 3 bei dem Weinberg keinen anderen Nebengewinn als den Ertrag der verkauften Ableger. Dagegen die Baumpflanzung (arbustum) wird wie jedes Getreidefeld besäet (Colum. 2, 9, 6). Nur wo der Wein an lebendigen Bäumen gezogen wird, baut man auch zwischen diesen Getreide.


56 Mago oder sein Übersetzer (bei Varro r.r. 1, 17, 3) rät die Sklaven nicht zu züchten, sondern nicht jünger als zweiundzwanzigjährig zu kaufen; und ein ähnliches Verfahren muß auch Cato im Sinn gehabt haben, wie der Personalbestand seiner Musterwirtschaft deutlich beweist, obwohl er es nicht geradezu sagt. Den Verkauf der alten und kranken Sklaven rät Cato (2) ausdrücklich an. Die Sklavenzüchtung, wie sie Columella 1, 8 beschreibt, wobei die Sklavinnen, welche drei Söhne haben, von der Arbeit befreit, die Mütter von vier Söhnen sogar freigelassen werden, ist wohl mehr eine selbständige Spekulation als ein Teil des regelmäßigen Gutsbetriebes, ähnlich wie das von Cato selbst betriebene Geschäft Sklaven zur Abrichtung und zum Wiederverkauf aufzukaufen (Plutarch Cat. mai 21). Die ebendaselbst erwähnte charakteristische Besteuerung bezieht sich wohl auf die eigentliche Dienerschaft (familia urbana).


57 In dieser Beschränkung ist die Fesselung der Sklaven und selbst der Haussöhne (Dionys 2, 26) uralt; und also als Ausnahme erscheinen auch bei Cato die gefesselten Feldarbeiter, denen, da sie nicht selbst mahlen können, statt des Kornes Brot verabreicht werden muß (56). Sogar in der Kaiserzeit tritt die Fesselung der Sklaven durchgängig noch auf als eine definitiv von dem Herrn, provisorisch von dem Wirtschafter zuerkannte Bestrafung (Colum. 1, 8; Gai. 1, 13; Ulp. 1, 11). Wenn dennoch die Bestellung der Felder durch gefesselte Sklaven in späterer Zeit als eigenes Wirtschaftssystem vorkommt und der Arbeiterzwinger (ergastulum), ein Kellergeschoß mit vielen, aber schmalen und nicht vom Boden aus mit der Hand zu erreichenden Fensteröffnungen (Colum. 1, 6), ein notwendiges Stück des Wirtschaftsgebäudes wird, so vermittelt sich dies dadurch, daß die Lage der Gutssklaven härter war als die der übrigen Knechte und darum vorwiegend diejenigen Sklaven dazu genommen wurden, welche sich vergangen hatten oder zu haben schienen. Daß grausame Herren übrigens auch ohne jeden Anlaß die Fesselung eintreten ließen, soll damit nicht geleugnet werden und liegt auch klar darin angedeutet, daß die Rechtsbücher die den Verbrechersklaven treffenden Nachteile nicht über die Gefesselten, sondern die Strafe halber Gefesselten verhängen. Ganz ebenso stand es mit der Brandmarkung; sie sollte eigentlich Strafe sein; aber es wurde auch wohl die ganze Herde gezeichnet (Diodor 35, 5; Bernays Phokylides S. xxxi).


58 Von der Weinlese sagt dies Cato nicht ausdrücklich, wohl aber Varro (1, 17) und es liegt auch in der Sache. Es wäre ökonomisch fehlerhaft gewesen den Stand der Gutssklavenschaft nach dem Maß der Erntearbeiten einzurichten und am wenigsten würde man, wenn es dennoch geschehen wäre, die Trauben auf dem Stock verkauft haben, was doch häufig vorkam (Cato 147).


59 Columella (2, 12, 9) rechnet auf das Jahr durchschnittlich 45 Regen- und Feiertage; und damit stimmt überein, daß nach Tertullian (de idolol. 14) die Zahl der heidnischen Festtage noch nicht die fünfzig Tage der christlichen Freudenzeit von Ostern bis Pfingsten erreicht. Dazu kommt dann die Rastzeit des Mittwinters nach vollbrachter Herbstsaat, welche Columella auf dreißig Tage anschlägt. In diese fiel ohne Zweifel durchgängig das wandelbare ›Saatfest‹ (feriae sementivae; vgl. S. 187 und Ovid fast. 1, 661). Mit den Gerichtsferien in der Ernte- (Plin. ep. 8, 21, 2 und sonst) und Weinlesezeit darf dieser Rastmonat nicht verwechselt werden.


60 Als hauptstädtischer Mittelpreis des Getreides kann wenigstens für das siebente und achte Jahrhundert Roms angenommen werden 1 Denar für den römischen Modius oder 11/3 Taler für den preußischen Scheffel Weizen, wofür heutzutage (nach dem Durchschnitt der Preise in den Provinzen Brandenburg und Pommern von 1816-1841) ungefähr 1 Taler 24 Sgr. gezahlt wird. Ob diese nicht sehr bedeutende Differenz der römischen und der heutigen Preise auf dem Steigen des Korn- oder dem Sinken des Silberwertes beruht, läßt sich schwerlich entscheiden. – Übrigens dürfte es sehr zweifelhaft sein, ob in dem Rom dieser und der späteren Zeit die Kornpreise wirklich stärker geschwankt haben, als dies heutzutage der Fall ist. Vergleicht man Preise wie die oben angeführten von 4 und 7 Gr. den preußischen Scheffel mit denen der ärgsten Kriegsteuerung und Hungersnot, wo zum Beispiel im hannibalischen Kriege der preußische Scheffel auf 99 (1 Medimnos = 15 Drachmen: Polyb. 9, 44), im Bürgerkriege auf 198 (1 Modius = 5 Denare: Cic. Verr. 3, 92, 214), in der großen Teuerung unter Augustus gar auf 218 Groschen (5 Modii = 271/2 Denare: Euseb. chron. p. Chr. 7 Scal) stieg, so ist der Abstand freilich ungeheuer; allein solche Extreme sind wenig belehrend und könnten nach beiden Seiten hin unter gleichen Bedingungen auch heute noch sich wiederholen.


61 Darum nennt Cato die beiden Güter, die er schildert, kurzweg Olivenpflanzung (olivetum) und Weinberg (vinea), obwohl darauf keineswegs bloß Wein und Öl, sondern auch Getreide und anderes mehr gebaut ward. Wären freilich die 800 culei, auf die der Besitzer des Weinbergs angewiesen wird sich mit Fässern zu versehen (11), das Maximum einer Jahresernte, so müßten alle 100 Morgen mit Reben bepflanzt gewesen sein, da der Ertrag von 8 culei für den Morgen schon ein fast unerhörter war (Colom. 3, 3); allein Varro (1, 22) verstand, und offenbar mit Recht, die Angabe dahin, daß der Weinbergbesitzer in den Fall kommen kann die neue Lese eintun zu müssen, bevor die alte verkauft ist.


62 Daß der römische Landwirt von seinem Kapital durchschnittlich sechs Prozent machte, läßt Columella 3, 3, 9 schließen. Einen genaueren Anschlag für Kosten und Ertrag haben wir nur für den Weinberg, wofür Columella auf den Morgen folgende Kostenberechnung aufstellt:


Fußnoten

Den Ertrag berechnet er auf wenigstens 60 Amphoren von mindestens 900 Sesterzen (65 Taler) Wert, was also eine Rente von 17 Prozent darstellen würde. Indes ist dieselbe zum Teil illusorisch, da, auch von Mißernten abgesehen, die Kosten der Einbringung (S. 835) und die für Instandhaltung der Reben, Pfähle und Sklaven aus dem Ansatz gelassen worden sind. – Den Bruttoertrag von Wiese, Weide und Wald berechnet derselbe Landwirt auf höchstens 100 Sesterzen den Morgen und den des Getreidefeldes eher auf weniger als auf mehr; wie denn ja auch der Durchschnittsertrag von 25 römischen Scheffeln Weizen auf den Morgen schon nach dem hauptstädtischen Durchschnittspreis von 1 Denar den Scheffel nicht mehr als 100 Sesterzen Bruttoertrag gibt und am Produktionsplatz der Preis noch niedriger gestanden haben muß. Varro (3, 2) rechnet als gewöhnlichen guten Bruttoertrag eines größeren Gutes 150 Sesterzen vom Morgen. Entsprechende Kostenanschläge sind hierfür nicht überliefert; daß die Bewirtschaftung hier bei weitem weniger Kosten machte als bei dem Weinberg, versteht sich von selbst. – Alle diese Angaben fallen übrigens ein Jahrhundert und länger nach Catos Tod. Von ihm haben wir nur die allgemeine Angabe, daß Viehwirtschaft besser rentiere als Ackerbau (bei Cicero de off. 2, 25, 89; Columella 6 praef. 4, vgl. 2, 16, 2; Plin. h.n. 18, 5, 30; Plutarch Cat. 21); was natürlich nicht heißen soll, daß es überall rätlich ist, Ackerland in Weide zu verwandeln, sondern relativ zu verstehen ist dahin, daß das für die Herdenwirtschaft auf Bergweiden und sonst geeignetem Weideland angelegte Kapital, verglichen mit dem in die Feldwirtschaft auf geeignetem Kornland gesteckten, höhere Zinsen trage. Vielleicht ist dabei auch noch darauf Rücksicht genommen, daß die mangelnde Tätigkeit und Intelligenz des Grundherrn bei Weideland weniger nachteilig wirkt als bei der hoch gesteigerten Reben- und Olivenkultur. Innerhalb des Ackergutes stellt sich nach Cato die Bodenrente folgendermaßen in absteigender Reihe: 1) Weinberg; 2) Gemüsegarten; 3) Weidenbusch, der infolge der Rebenkultur hohen Ertrag abwarf; 4) Olivenpflanzung; 5) Wiese zur Heugewinnung; 6) Kornfeld; 7) Busch; 8) Schlagforst; 9) Eichenwald zur Viehfütterung – welche neun Bestandteile in dem Wirtschaftsplan der catonischen Mustergüter sämtlich wiederkehren. – Von dem höheren Reinertrag des Weinbaues gegenüber dem Kornbau zeugt auch, daß nach dem im Jahre 637 [117] zwischen der Stadt Genua und den ihr zinspflichtigen Dörfern ausgefällten Schiedsspruch die Stadt von dem Wein den Sechsten, von dem Getreide den Zwanzigsten als Erbzins empfängt.


63 Die industrielle Bedeutung des römischen Tuchgewerks ergibt sich schon aus der merkwürdigen Rolle, die die Walker in der römischen Komödie spielen. Die Einträglichkeit der Walkergruben bezeugt Cato (bei Plutarch Cat. 21).


64 Es lagen in der Kasse 17410 römische Pfund Gold, 22070 Pfund ungeprägten, 18230 Pfund geprägten Silbers. Das Legalverhältnis des Goldes zum Silber war 1 Pfund Gold = 4000 Sesterzen oder 1: 11. 91.


65 Darauf beruht die Klagbarkeit des Kauf-, Miet-, Gesellschaftsvertrags und überhaupt die ganze Lehre von den nicht formalen klagbaren Verträgen.


66 Die Hauptstelle darüber ist das Fragment Catos bei Gellius 14, 2. Auch für den Literalkontrakt, das heißt die lediglich auf die Eintragung des Schuldpostens in das Rechnungsbuch des Gläubigers basierte Forderung, gibt diese rechtliche Berücksichtigung der persönlichen Glaubwürdigkeit der Partei, selbst wo es sich um ihr Zeugnis in eigener Sache handelt, den Schlüssel; und daher ist auch, als später diese kaufmännische Reputierlichkeit aus dem römischen Leben entwich, der Literalkontrakt nicht gerade abgeschafft worden, aber von selber verschwunden.


67 In dem merkwürdigen Musterkontrakt Catos (144) für den wegen der Olivenlese abzuschließenden Akkord findet sich folgender Paragraph: ›Es soll [bei der Lizitation von den Unternehmungslustigen] niemand zurücktreten, um zu bewirken, daß die Olivenlese und Presse teurer verdungen werde; außer wenn [der Mitbieter den andern Bieter] sofort als seinen Kompagnon namhaft macht. Wenn dagegen gefehlt zu sein scheint, so sollen auf Verlangen des Gutsherrn oder des von ihm bestellten Aufsehers alle Kompagnons [derjenigen Assoziation, mit welcher der Akkord abgeschlossen worden ist,] beschwören [nicht zu jener Beseitigung der Konkurrenz mitgewirkt zu haben]. Wenn sie den Eid nicht schwören, wird der Akkordpreis nicht gezahlt.‹ Daß der Unternehmer eine Gesellschaft, nicht ein einzelner Kapitalist ist, wird stillschweigend vorausgesetzt.


68 Livius 21, 63 (vgl. Cic. Verr. 5, 18, 45) spricht nur von der Verordnung über die Seeschiffe; aber daß auch die Staatsentreprisen (redemptiones) dem Senator gesetzlich untersagt waren, sagen Asconius in or. in toga cand. p. 94 Orell. und Dio 55, 10, 5, und da nach Livius ›jede Spekulation für den Senator unschicklich gefunden ward‹, so hat das claudische Gesetz wahrscheinlich weiter gereicht.


69 Einen Teil seines Vermögens steckte Cato wie jeder andere Römer in Viehzucht und Handels- und andere Unternehmungen. Aber es war nicht seine Art geradezu die Gesetze zu verletzen; er hat weder in Staatspachtungen spekuliert, was er als Senator nicht durfte, noch Zinsgeschäfte betrieben. Man tut ihm Unrecht, wenn man ihm in letzterer Beziehung eine von seiner Theorie abweichende Praxis vorwirft: das Seedarlehn, mit dem er allerdings sich abgab ist vor dem Gesetz kein verbotener Zinsbetrieb und gehört auch der Sache nach wesentlich zu den Rhederei- und Befrachtungsgeschäften.


70 Daß Asiagenus die ursprüngliche Titulatur des Helden von Magnesia und seiner Descendenten war, ist durch Münzen und Inschriften festgestellt; wenn die kapitolinischen Fasten ihn Asiaticus nennen, so stellt sich dies zu den mehrfach vorkommenden Spuren nicht gleichzeitiger Redaktion. Es kann jener Beiname nichts sein als eine Korruption von Ἀσιαγένης, wie auch spätere Schriftsteller wohl dafür schreiben, was aber nicht den Sieger von Asia bezeichnet, sondern den geborenen Asiaten.

71 Eine Art Parabase in dem plautinischen Curculio schildert das derzeitige Treiben auf dem hauptstädtischen Markte zwar mit wenig Witz, aber mit großer Anschaulichkeit:

Laßt euch weisen, welchen Orts ihr welche Menschen finden mögt,

Daß nicht seine Zeit verliere, wer von euch zu sprechen wünscht

Einen rechten oder schlechten, guten oder schlimmen Mann.

Suchst Du einen Eidesfälscher? auf die Dingstatt schick' ich Dich.

Einen Lügensack und Prahlhans? geh zur Cluacina hin.

[Reiche wüste Ehemänner sind zu haben im Bazar;

Auch der Lustknab' ist zu Haus dort und wer auf Geschäftchen paßt.]

Doch am Fischmarkt sind, die gehen kneipen aus gemeinem Topf.

Brave Männer, gute Zahler wandeln auf dem untern Markt,

In der Mitt' am Graben aber die, die nichts als Schwindler sind.

Dreiste Schwätzer, böse Buben stehn zusammen am Bassin;

Mit der frechen Zunge schimpfen sie um nichts die Leute aus

Und doch liefern wahrlich selber gnug das man rügen mag.

Unter den alten Buden sitzen, welche Geld auf Zinsen leihn;

Unterm Kastortempel, denen rasch zu borgen schlecht bekommt;

Auf der Tuskergasse sind die Leute, die sich bieten feil;

Im Velabrum hat es Bäcker, Fleischer, Opferpfaffen auch,

Schuldner den Termin verlängernd, Wuchrer verhelfend zum Gauttermin:

Reiche wüste Ehemänner bei Leucadia Oppia.

Die eingeklammerten Verse sind ein späterer erst nach Erbauung des ersten römischen Bazars (570 [184]) eingelegter Zusatz. – Mit dem Geschäft des Bäckers (pistor, wörtlich Müller) war in dieser Zeit Delikatessenverkauf und Kneipgelegenheit verbunden (Festus eq. v. alicariae p. 7 Müll.; Plautus Capt. 160; Poen. 1, 2, 54; Trin. 407). Dasselbe gilt von den Fleischern. – Leucadia Oppia mag ein schlechtes Haus gehalten haben.


72 Ein bestimmter Kreis griechischer Ausdrücke, wie stratioticus, machaera, nauclerus, trapezita, danista, drapeta, oenopolium, bolus, malacus, morus, graphicus, logus, apologus, techna, schema, gehört durchaus zum Charakter der plautinischen Sprache; Übersetzungen werden selten dazu gefügt und nur bei Wörtern, die außerhalb des durch jene Anführungen bezeichneten Ideenkreises stehen, wie zum Beispiel es im Wilden (1, 1, 60), freilich in einem vielleicht erst später eingefügten Verse heißt: φρόνησις est sapientia. Auch griechische Brocken sind gemein, zum Beispiel in der Casina (3, 6, 9):

πράγματά μοι παρέχεις – Dabo μέγα κακόν, ut opinor;

ebenso griechische Wortspiele, zum Beispiel in den beiden Bacchis (240):

opus est chryso Chrysalo;

wie denn auch Ennius die etymologische Bedeutung von Alexandros, Andromache als den Zuschauern bekannt voraussetzt (Varro de l.l. 7, 82). Am bezeichnendsten sind die halbgriechischen Bildungen wie ferritribax, plagipatida, pugilice oder im Bramarbas (213):

euge! euscheme hercle astitit sic dulice et comoedice!

Ei die Tenüre! Holla, seht mir den Farceur da, den Akteur!


73 Eines dieser im Namen des Flamininus gedichteten Epigramme lautet also:

Dioskuren, o hört, ihr freudigen Tummler der Rosse!

Knaben des Zeus, o hört, Spartas tyndarische Herrn!

Titus der Äneiade verehrt euch die herrliche Gabe,

Als Freiheit verliehn er dem hellenischen Stamm.


74 Ein solcher war zum Beispiel der Sklave des älteren Cato Chilon, der als Kinderlehrer für seinen Herrn Geld erwarb (Plutarch Cato mai. 20).


75 Die spätere Regel, daß der Freigelassene notwendig den Vornamen des Patrons führt, gilt für das republikanische Rom noch nicht.


76 In einem der Trauerspiele des Livius hieß es:

quem ego néfrendem alui lácteam immulgéns opem.

Milchfüll' eín Zahnlosem mélkend ihm aufnährt' ich ihn.

Die homerischen Verse (Odyssee 12, 16)

οὐδ᾽ ἄρα Κίρκην

ἐξ Ἁίδεω ἐλϑόντες ἐλήϑομεν, ἀλλὰ μάλ᾽ ὦκα

ἠλϑ᾽ ἐντυναμένη˙ ἅμα δ᾽ ἀμφίπολοι φέρον αὐτᾕ

σῖτον καὶ κρέα πολλὰ καὶ αἴϑοπα οἶνον ἐρυϑρόν

aber verborgen

Kehrten der Kirke wir nicht vom Hades, sondern gar hurtig

Kam sie gewärtig herbei; es trugen die dienenden Jungfrau'n

Brot ihr und Fleisch in Füll' und den tiefrot funkelnden Wein her.

werden also verdolmetscht:

tópper cíti ad aédis – vémmús Círcae:

simúl dúona córam (?) – pórtant ád návis.

mília ália in ísdem – ínserínúntur.

In Eíl' geschwínde kómmen – wír zu Kírkes Hause.

Zugleích vor úns die Güter – bríngt man zu den Schíffen

Auch wúrden aúfgeláden – taúsend ándre Dínge.

Am merkwürdigsten ist nicht so sehr die Barbarei als die Gedankenlosigkeit des Übersetzers, der statt Kirke zum Odysseus vielmehr den Odysseus zur Kirke schickt. Ein zweites noch lächerlicheres Quiproquo ist die Übersetzung von αἰδοίοισιν ἔδωκα (Odyss. 15, 373) durch lusi (Festus epit. v. affatim p. 11 Müller). Dergleichen ist auch geschichtlich nicht gleichgültig; man erkennt darin die Stufe der Geistesbildung, auf der diese ältesten römischen versezimmernden Schulmeister standen, und nebenbei auch, daß dem Andronikos, wenn er gleich in Tarent geboren war, doch das Griechische nicht eigentlich Muttersprache gewesen sein kann.


77 Zwar wurde schon 575 [179] ein solches für die apollinarischen Spiele am flaminischen Rennplatz erbaut (Liv. 40, 51; Becker Top. S. 605), aber wahrscheinlich bald darauf wieder niedergerissen.


78 Noch 599 gab es Sitzplätze im Theater nicht (Ritschl parergr. 1, p. XVIII. [155] XX. 214; vgl. Ribbeck trag. p. 285); wenn dennoch nicht bloß die Verfasser der plautinischen Prologe, sondern schon Plautus selbst mehrfach auf ein sitzendes Publikum hindeutet (mil. glor. 82. 83; aulul. 4, 9, 6; trucul. a.E.; Epid. a.E.), so müssen wohl die meisten Zuschauer sich Stühle mitgebracht oder sich auf den Boden gesetzt haben.


79 Frauen und Kinder scheinen zu allen Zeiten im römischen Theater zugelassen worden zu sein (Val. Max. 6, 3, 12; Plutarch quaest. Rom. 14; Cicero de har. resp. 12, 24; Vitruv. 5, 3, 1; Sueton Aug. 44 u.s.w.); aber Sklaven waren von Rechts wegen ausgeschlossen (Cicero de har. resp. 12, 26; Ritschl parerg. 1, p. XIX. 223) und dasselbe muß wohl von den Fremden gelten, abgesehen natürlich von den Gästen der Gemeinde, die unter oder neben den Senatoren Platz nahmen (Varro 5, 155; Justin 43, 5, 10; Sueton Aug. 44).


80 Aus den plautinischen Prologen (Cas. 17. Amph. 65) darf auf eine Preisverteilung nicht geschlossen werden (Ritschl parerg. 1, 229); aber auch Trin. 706 kann sehr wohl dem griechischen Original, nicht dem Übersetzer angehören und das völlige Stillschweigen der Didaskalien und Prologe sowie der gesamten Überlieferung über Preisgerichte und Preise ist entscheidend. – Daß an jedem Tage nur ein Stück gegeben wird, folgt daraus, daß die Zuschauer am Beginn des Stücks von Hause kommen (Poen. 10) und nach dem Ende nach Hause gehen (Epid. Pseud. Rud. Stich. Truc. a.E.). Man kam, wie dieselben Stellen zeigen, nach dem zweiten Frühstück ins Theater und war zur Mittagsmahlzeit wieder zu Hause; es währte das Schauspiel also nach unserer Rechnung etwa von Mittag bis halb drei Uhr und so lange mag ein plautinisches Stück mit der Musik in den Zwischenakten auch ungefähr spielen (vgl. Horat. ep. 2, 1, 189). Wenn Tacitus (ann. 14, 20) die Zuschauer ›ganze Tage‹ im Theater zubringen läßt, so sind dies Zustände einer späteren Zeit.


81 Die sparsame Benutzung der sogenannten mittleren Komödie der Attiker kommt geschichtlich nicht in Betracht, da diese nichts war als das minder entwickelte menandrische Lustspiel. Von einer Benutzung der älteren Komödie mangelt jede Spur. Die römische Hilarotragödie, die Gattung des plautinischen Amphitryon, heißt zwar den römischen Literarhistorikern die rhinthonische; aber auch die neueren Attiker dichteten dergleichen Parodien und es ist nicht abzusehen, warum die Römer für ihre Übersetzungen, statt auf diese nächstliegenden Dichter, vielmehr auf Rinthon und die älteren zurückgegriffen haben sollten.


82 Bacch. 24. Trin. 609. Truc. 3, 2, 23. Auch Naevius, der es freilich. überall nicht so genau nahm, spottet über Praenestiner und Lanuviner (com. 21 R.) Eine gewisse Spannung zwischen Praenestinern und Römern tritt öfter hervor (Liv. 23, 20, 42, 1); und die Exekutionen in der pyrrhischen (S. 396) sowie die Katastrophe der sullanischen Zeit stehen sicher damit im Zusammenhang. – Unschuldige Scherze wie Capt. 160. 881 passierten natürlich die Zensur. – Bemerkenswert ist auch das Kompliment für Massalia Cas. 5, 4, 1.


83 So schließt der Prolog der Kästchenkomödie mit folgenden Worten die hier stehen mögen als die einzige gleichzeitige Erwähnung des hannibalischen Krieges in der auf uns gekommenen Literatur:

Also verhält sich dieses. Lebet wohl und siegt

Mit Männermut, so wie ihr dies bisher getan.

Bewahret eure Verbündeten alten und neuen Bunds,

Zuleget Zuzug ihnen, eurem rechten Schluß gemäß,

Verderbt die Verhaßten, wirket Lorbeer euch und Lob,

Damit besiegt gewähre der Pöner euch die Pön.

Die vierte Zeile (augete auxilia vostris íustis legibus geht auf die den säumigen latinischen Kolonien im J. 550 auferlegten Nachleistungen (Liv. 29, 15; oben S, 650)


84 Man kann darum auch bei Plautus kaum mit der Annahme von Anspielungen auf Zeitereignisse vorsichtig genug sein. Vielen verkehrten Scharfsinn dieser Art hat die neueste Untersuchung beseitigt; aber sollte nicht auch die Beziehung auf die Bacchanalien, welche im Cas. 5, 4, 11 gefunden wird (Ritschl parerg. 1, 192), zensurwidrig sein? Man könnte sogar die Sache umkehren und aus den Erwähnungen des Bacchusfestes in der Casina und einigen anderen Stücken (Amph. 703. Aul. 3, 1, 3. Bacch. 53. 371. mil. 1016 und besonders Men. 836) den Schluß ziehen, daß dieselben zu einer Zeit geschrieben sind wo es noch nicht verfänglich war von Bacchanalien zu reden.


85 Etwas Anderes kann die merkwürdige Stelle in dem ›Mädel von Tarent‹ nicht bedeuten:

Was im Theater hier mir gerechten Beifall fand,

Daß das kein König irgend anzufechten wagt –

Wie viel besser als hier der Freie hat's darin der Knecht!


86 Wie das moderne Hellas über Sklaventum dachte, kann man zum Beispiel bei Euripides (Ion 854; vgl. Helena 728) sehen:

Dem Sklaven bringt das eine einzig Schande nur:

Der Name; in allem andern ist nicht schlechter als

Der freie Mann der Sklave, welcher brav sich führt.


87 So ist zum Beispiel in das sonst sehr artige Examen, welches in dem plautinischen Stichus der Vater mit seinen Töchtern über die Eigenschaften einer guten Ehefrau anstellt, die ungehörige Frage eingelegt, ob es besser sei eine Jungfrau oder eine Witwe zu heiraten, bloß um darauf mit einem nicht minder ungehörigen und im Munde der Sprecherin geradezu unsinnigen Gemeinplatz gegen die Frauen zu antworten. Aber das ist Kleinigkeit gegen den folgenden Fall. In Menanders ›Halsband‹ klagt ein Ehemann dem Freunde seine Not:

A. Ich freite die reiche Erbin Lamia, du weißt Es doch? –B. Ja freilich. –A. Sie, der dieses Haus gehört

Und die Felder und alles andre hier umher. Sie dünkt,

Gott weiß es! von allem Ungemach das ärgste uns;

Zur Last ist sie all' und jedem, nicht bloß mir allein,

Dem Sohn auch und gar der Tochter. –

B. Allerdings, ich weiß,

So ist es.

In der lateinischen Bearbeitung des Caecilius ist aus diesem in seiner großen Einfachheit eleganten Gespräch der folgende Flegeldialog geworden:

B. Deine Frau ist also zänkisch, nicht? –A. Ei schweig davon! –

B. Wieso? –A. Ich mag nichts davon hören. Komm' ich etwa dir

Nach Haus und setze mich, augenblicks versetzt sie mir

Einen nüchternen Kuß. – B. Ei nun, mit dem Kusse trifft sie's schon;

Ausspeien sollst du, meint sie, was du auswärts trankst.


88 Selbst als man steinerne Theater baute, mangelten diesen die Schallgefäße, wodurch die griechischen Baumeister die Schauspieler unterstützten (Vitruv. 5, 5, 8).


89 Die Personalnotizen über Naevius sind arg verwirrt. Da er im ersten punischen Kriege focht, kann er nicht nach 495 [259] geboren sein. 519 [235] wurden Schauspiele, wahrscheinlich die ersten, von ihm gegeben (Gell. 12, 21, 45). Daß er schon 550 [204] gestorben sei, wie gewöhnlich angegeben wird, bezweifelte Varro (bei Cic. Brut. 15, 60) gewiß mit Recht; wäre es war, so müßte er während des hannibalischen Krieges in Feindesland entwichen sein. Auch die Spottverse auf Scipio (S. 897) können nicht vor der Schlacht bei Zama geschrieben sein. Man wird sein Leben zwischen 490 [264] und 560 [194] setzen dürfen, sodaß daß er Zeitgenosse der beiden 543 gefallenen Scipionen (Cic. de rep. 4, 10), zehn [211] Jahre jünger als Andronicus und vielleicht zehn Jahre älter als Plautus war. Seine kampanische Herkunft deutet Gellius, seine latinische Nationalität, wenn es dafür der Beweise bedürfte, er selbst in der Grabschrift an. Wenn er nicht römischer Bürger, sondern etwa Bürger von Cales oder einer andern latinischen Stadt Kampaniens war, so erklärt es sich leichter, daß ihn die römische Polizei so rücksichtslos behandelte. Schauspieler war er auf keinen Fall, da er im Heere diente.


90 Man vergleiche zum Beispiel mit den livianischen das Bruchstück aus Naevius' Trauerspiel Lycurgus:

Die ihr des königlichen Leibes haltet Wacht,

Sogleich zum laubesreichen Platze macht euch auf,

Wo willig ungepflanzt emporsproßt das Gebüsch.

Oder die berühmten Worte, die in ›Hektors Abschied‹ Hektor zu Priamos sagt:

Lieblich, Vater, klingt von dir mir Lob, dem vielgelobten Mann.

und den reizenden Vers aus dem ›Mädel von Tarent‹:

Alii adnutat, alii adnictat; alium amat, alium tenet.

Zu diesem nickt sie, nach jenem blickt sie; diesen im Herzen, den im Arm.


91 Diese Annahme scheint deshalb notwendig, weil man sonst unmöglich in der Art, wie die Alten es tun, über die Echtheit oder Unechtheit der plautinischen Stücke hätte schwanken können; bei keinem eigentlichen Schriftsteller des römischen Altertums begegnet eine auch nur annähernd ähnliche Ungewißheit über das literarische Eigentum. Auch in dieser Hinsicht wie in so vielen andern äußerlichen Dingen besteht die merkwürdigste Analogie zwischen Plautus und Shakespeare.


92 Togatus bezeichnet in der juristischen und überhaupt in der technischen Sprache den Italiker im Gegensatz nicht bloß zu dem Ausländer, sondern auch zu dem römischen Bürger. So ist vor allen Dingen formula togatorum (C.I.L. I n. 200 von 21. 50) das Verzeichnis derjenigen italischen Militärpflichtigen, die nicht in den Legionen dienen. Auch die Benennung des cisalpinischen oder diesseitigen Galliens als Gallia togata, die zuerst bei Hirtius vorkommt und nicht lange nachher aus dem gemeinen Sprachgebrauch wieder verschwindet, bezeichnet diese Landschaft vermutlich nach ihrer rechtlichen Stellung, insofern in der Epoche vom J. 665 [89] bis zum J. 705 [49] die große Mehrzahl ihrer Gemeinden latinisches Recht besaß. Virgil (Aen. 1, 282) scheint ebenfalls bei der gens togata, die er neben den Römern nennt, an die latinische Nation gedacht zu haben. – Danach wird man auch in der fabula togata dasjenige Lustspiel zu erkennen haben, das in Latium spielte wie die fabula palliata in Griechenland; beiden aber ist die Verlegung des Schauplatzes in das Ausland gemeinsam und die Stadt und die Bürgerschaft Roms auf die Bühne zu bringen bleibt überhaupt dem Lustspieldichter untersagt. Daß in der Tat die togata aur in den Städten latinischen Rechts spielen durfte, zeigt die Tatsache, daß alle Städte, in denen unseres Wissens Stücke des Titinius und Afranius spielten, Setia, Ferentinum, Velitrae, Brundisium nachweislich bis anf den Bundesgenossenkrieg latinisches oder doch bundesgenössisches Recht gehabt haben. Durch die Erstreckung des Bürgerrechts auf ganz Italien ging den Lustspieldichtern diese latinische Inscenierung verloren, da das cisalpinische Gallien, das rechtlich an die Stelle der latinischen Gemeinden gesetzt ward, für den hauptstädtischen Bühnendichter zu fern lag, und es scheint damit auch die fabula togata in der Tat verschwunden zu sein. Indes traten die rechtlich untergegangenen Gemeinden Italiens, wie Capua und Atella, in diese Lücke ein (S. 663. 895) und insofern ist die fabula Atellana gewissermaßen die Fortsetzung der togata.


93 Über Titinius fehlt es an allen literarischen Angaben; außer daß, nach einem varronischen Fragment zu schließen, er älter als Terenz (558-595 [196-159]) gewesen zu sein scheint (Ritschl parerg. 1, 194) – denn mehr möchte freilich auch aus dieser Stelle nicht entnommen werden können und, wenn auch von den beiden hier verglichenen Gruppen die zweite (Trabea, Atilius, Caecilius) im ganzen älter ist als die erste (Titinius, Terentius, Atta), darum noch nicht gerade der älteste der jüngeren Gruppe jünger zu erachten sein als der jüngste der älteren.


94 Von den fünfzehn titinischen Komödien, die wir kennen, sind sechs nach Männer- (baratus?, caecus, fullones, Hortensius, Quintus, varus), neun nach Frauenrollen benannt (Gemina, iurisperita, prilia?, privigna, psaltria oder Ferentinatis, Setina, tibicina, Veliterna, Ulubrana?), von denen zwei, die Juristin und die Flötenbläserin, offenbar Männergewerbe parodierten. Auch in den Bruchstücken waltet die Frauenwelt vor.


95 Zur Vergleichung stehe hier der Anfang der euripideischen und der ennianischen Medeia:

Εἴϑ᾽ ὤφελ᾽ Ἀργοῦς μὴ διαπτάσϑαι σκάφος

Κόλχων ἐς αἶαν κυανέας Συμπληγάδας,

Μηδ᾽ ἐν νάπαισι Πηλίου πεσεῖν ποτε

Τμηϑεῖσα πεύκη, μηδ᾽ ἐρετμῶσαι χέρας


Ἀνδρῶν ἀρίστων, οἳ τὸ πάγχρυσον ϑέρος


Πελίᾳ μετῆλϑον. οὐ γὰρ ἂν δέσποιν᾽ ἐμὴ

Μήδεια πύργους γῆς ἔπλευσ᾽ Ἰωλκίας

Ἔρωτι ϑυμὸν ἐκπλαγεῖσ᾽ Ἰάσονος.


Nie durch die schwarzen Symplegaden hätte hin

Fliegen gesollt ins Kolcherland der Argo Schiff,

Noch stürzen in des Pelion Waldesschlucht jemals

Gefällt die Fichte, noch berudern sie die Hand


Der Tapfern, die das goldne Vließ dem Pelias


Zu holen gingen! Nicht die Herrin wäre mir

Medeia zu des Iolkerlandes Türmen dann

Von Iasons Liebe sinnbetört hinweggeschifft.


Utinam ne in nemore Pelio securibus

Caesa accidisset abiegna ad terram trabes,

Neve inde navis inchoandae exordium

Coepisset, quae nunc nominatur nomine

Argo, quia Argivi in ea dilecti viri

Vecti petebant pellem inauratam arietis

Colchis, imperio regis Peliae, per dolum.

Nam nunquam era errans mea domo efferret pedem

Medea, animo aegra, amore saevo saucia.


O wär' im Pelionhaine von den Beilen nie

Gehaun zur Erde hingestürzt der Tannenstamm

Und hätte damit der Angriff angefangen nie

Zum Beginn des Schiffes, das man jetzt mit Namen nennt

Argo, weil drin fuhr Argos auserlesne Schar,

Von Kolchi nach Gebot des Königs Pelias

Mit List zu holen übergüldetes Widdervließ!

Vors Haus dann irr den Fuß mir die Herrin setzte nie,

Medea, krank im Herzen, wund von Liebespein.

Die Abweichungen der Übersetzung vom Original sind belehrend, nicht bloß die Tautologien und Periphrasen, sondern auch die Beseitigung oder Erläuterung der weniger bekannten mythologischen Namen: der Symplegaden, des Iolkerlandes, der Argo. Eigentliche Mißverständnisse des Originals aber sind bei Ennius selten.


96 Ohne Zweifel mit Recht galt den Alten als Selbstcharakteristik des Dichters die Stelle im siebenten Buch der Chronik, wo der Konsul den Vertrauten zu sich ruft,

mit welchem er gern und

Oftmals Tisch und Gespräch und seiner Geschäfte Erörtrung

Teilte, wenn heim er kam ermüdet von wichtigen Dingen,

Drob er geratschlagt hatte die größere Hälfte des Tags durch

Auf dem Markte sowohl wie im ehrwürdigen Stadtrat;

Welchem das Groß' und das Klein' und den Scherz auch er mitteilen

Durft' und alles zugleich, was gut und was übel man redet,

Schütten ihm aus, wenn er mocht', und anvertrauen ihm sorglos;

Welcher geteilt mit ihm viel Freud' im Hause und draußen;

Den nie schändlicher Rat aus Leichtsinn oder aus Bosheit

Übel zu handeln verlockt; ein Mann, unterrichtet, ergeben,

Angenehm, redegewandt und genügsam fröhlichen Herzens,

Redend zur richtigen Zeit und das Passende, klüglich und kürzlich,

Im Verkehre bequem und bewandert verschollener Dinge,

Denn ihn lehrten die Jahre die Sitten der Zeit und der Vorzeit,

Von vielfältigen Sachen der Götter und Menschen Gesetz auch,

Und ein Gespräch zu berichten verstand er sowie zu verschweigen.

In der vorletzten Zeile ist wohl zu schreiben multarum rerum leges divumque hominumque.


97 Vgl. S. 868. Aus der Definition des Wahrsagers bei Euripides (Iph. in Aul. 956), daß er ein Mann sei,

Der wenig Wahres unter vielem Falschen sagt

Im besten Fall; und trifft er's nicht, es geht ihm hin.

hat der lateinische Übersetzer folgende Diatribe gegen die Horoskopsteller gemacht:

Sterneguckerzeichen sucht er auf am Himmel, paßt, ob wo

Jovis Zieg' oder Krebs ihm aufgeh' oder einer Bestie Licht.

Nicht vor seine Füße schaut man und durchforscht den Himmelsraum.


98 Im Telephus heißt es:

Palam mutire plebeis piaculum est.

Verbrechen ist gemeinem Mann ein lautes Wort.


99 Die folgenden in Form und Inhalt vortrefflichen Worte gehören der Bearbeitung des euripideischen Phönix an:

Doch dem Mann mit Mute mächtig ziemt's zu wirken in der Welt

Und den Schuldigen zu laden tapfer vor den Richterstuhl.

Das ist Freiheit, wo im Busen rein und fest wem schlägt das Herz;

Sonst in dunkler Nacht verborgen bleibt die frevelhafte Tat.

In dem wahrscheinlich der Sammlung der vermischten Gedichte einverleibten ›Scipio‹ standen die malerischen Zeilen:

- – mundus caeli vastus constitit silentio;

Et Neptunus saevus undis asperis pausam dedit,

Sol equis iter repressit ungulis volantibus,

Constitere amnes perennes, arbores vento vacant.

[Iovis winkt';] es ging ein Schweigen durch des Himmels weiten Raum.

Rasten hieß die Meereswogen streng die grollenden Neptun,

Seiner Rosse fliegende Hufe hielt zurück der Sonnengott,

Inne hält der Fluß im Fluten, im Gezweig nicht weht der Wind.

Die letzte Stelle gibt auch einen Einblick in die Art, wie der Dichter seine Originalpoesien arbeitete: sie ist nichts als eine Ausführung der Worte, die in der ursprünglich wohl sophokleischen Tragödie ›Hektors Lösung‹ ein dem Kampfe zwischen Hephaestos und dem Skamander Zuschauender spricht:

Constitit credo Scamander, arbores vento vacant.

Inne hält, schau! der Skamander, im Gezweig nicht weht der Wind. und das Motiv rührt schließlich aus der Ilias 21, 381 her.


100 So heißt es im Phoenix:

- – stultust, qui cupita cupiens cupienter cupit.

Töricht, wer Begehrtes begehrend ein Begieriger begehrt.

und es ist dies noch nicht das tollste Radschlagen der Art. Auch akrostichische Spielereien kommen vor (Cic. de div. 2, 54, 111).


101 Außer Cato werden noch aus dieser Zeit zwei ›Konsulare und Poeten‹ genannt (Sueton vita Terent. 4): Quintus Labeo Konsul 571 [183] und Marcus Popillius Konsul 581 [173]. Doch bleibt es dahingestellt, ob sie ihre Gedichte auch publizierten. Selbst von Cato dürfte letzteres zweifelhaft sein.


102 Den Ton werden folgende Bruchstücke veranschaulichen. Von der Dido:

Freundlich und kundig fragt sie – welcher Art Aeneas

Von Troia schied.

später:

Die Hände sein zum Himmel – hob empor der König

Amulius, dankt den Göttern –

aus einer Rede, wo die indirekte Fassung bemerkenswert ist:

Doch ließen sie im Stiche – jene tapfren Männer,

Das würde Schmach dem Volk sein – jeglichem Geschlechte.

bezüglich auf die Landung in Malta im J. 498 [256]:

Nach Melite schifft der Römer, – ganz und gar die Insel

Brennt ab, verheert, zerstört er, – macht den Feind zu nichte.

endlich von dem Frieden, der den Krieg um Sizilien beendigte:

Bedungen wird es auch durch – Gaben den Lutatius

Zu sühnen; er bedingt noch, – daß sie viel Gefangne

Und aus Sizilien gleichfalls – rück die Geiseln geben.


103 Die griechische Abfassung dieses ältesten prosaischen römischen Geschichtswerkes ist durch Dionys 1, 6 und Cicero de div. 1, 21, 43 außer Zweifel gestellt. Ein Problem bleiben die unter demselben Namen von Quintilian und späteren Grammatikern angeführten lateinischen Annalen, und es wird die Schwierigkeit noch dadurch gesteigert, daß unter demselben Namen auch eine sehr ausführliche Darstellung des poutifizischen Rechts in lateinischer Sprache angeführt wird. Indes die letztere Schrift wird von keinem, der die Entwickelung der römischen Literatur im Zusammenhang verfolgt hat, einem Verfasser aus der Zeit des hannibalischen Krieges beigelegt werden; und auch lateinische Annalen aus dieser Zeit erscheinen problematisch, obwohl es dahingestellt bleiben muß, ob hier eine Verwechselung mit dem jüngeren Annalisten Quintus Fabius Maximus Servilianus (Konsul 612 [142]) obwaltet, oder ob von den griechischen Annalen des Fabius wie von denen des Acilius und des Albinus eine alte lateinische Bearbeitung existiert, oder ob es zwei Annalisten des Namens Fabius Pictor gegeben hat. – Das dem Lucius Cincius Alimentus, einem Zeitgenossen des Fabius beigelegte ebenfalls griechische Geschichtswerk scheint untergeschoben und ein Machwerk aus augustischer Zeit.


104 Catos gesamte literarische Tätigkeit gehört erst in sein Greisenalter (Cicero Cat. 11, 38; Nepos Cat. 3); die Abfassung auch der früheren Bücher der ›Ursprungsgeschichten‹ fällt nicht vor, aber wahrscheinlich auch nicht lange nach 586 [168] (Plin. h.n. 3, 14, 114).


105 Offenbar im Gegensatz gegen Fabius ebt Polybios (40h, 6, 4) es hervor, daß der Gräcomane Albinus sich Mühe gegeben habe seine Geschichte pragmatisch zu schreiben.


106 So ist die Geschichte der Belagerung von Gabii aus herodotischen Anekdoten von Zopyros und dem Tyrannen Thrasybulos zusammengeschrieben, eine Version der Aussetzungsgeschichte des Romulus über den Leisten der herodotischen Erzählung von Kyros' Jugend geschlagen.


107 Plautus sagt (mostell. 126) von den Eltern, daß sie die Kinder ›lesen und die Rechte und Gesetze kennen lehren‹; und dasselbe zeigt Plutarch Cato mai. 20.


108 So heißt ihm in den epicharmischen Gedichten Jupiter davon quod iuvat, Ceres davon quod gerit fruges.


109 Rem tene, verba sequentur.


110 Vgl. S. 915:

Enni poeta salve, qui mortalibus

Versus propinas flammeos medullitus.

Die Bildung des Namens poeta aus dem vulgar-griechischen ποητής statt ποιητής – wie ἐπόησεν den attischen Töpfern geläufig war – ist charakteristisch. Übrigens bezeichnet poeta technisch nur den Verfasser epischer oder rezitativer Gedichte, nicht den Bühnendichter, welcher in dieser Zeit vielmehr scriba heißt (S. 886; Festus u.d.W.p. 333 M.).


111 Aus dem troischen und dem Herakles-Kreise kommen selbst untergeordnete Figuren vor, zum Beispiel Talthybios (Stich. 305), Autolykos (Bacch. 275), Parthaon (Men. 745). In den allgemeinsten Umrissen müssen ferner zum Beispiel die thebanische und die Argonautensage, die Geschichten von Bellerophon (Bacch. 810), Pentheus (merc. 467), Prokne und Philomele (Rud. 604), Sappho und Phaon (mil. 1247) bekannt gewesen sein.


112 ›Von diesen Griechen‹, heißt es bei ihm, ›werde ich an seinem Orte sagen, mein Sohn Marcus, was ich zu Athen über sie in Erfahrung gebracht habe; und will es beweisen, daß es nützlich ist ihre Schriften einzusehen, nicht sie durchzustudieren. Es ist eine grundverdorbene und unregierliche Rasse – glaube mir, das ist wahr wie ein Orakel; und wenn das Volk seine Bildung herbringt, so wird es alles verderben und ganz besonders, wenn es seine Ärzte hierher schickt. Sie haben sich verschworen alle Barbaren umzubringen mit Arzeneiung, aber sie lassen sich dafür noch bezahlen, damit man ihnen vertraue und sie uns leicht zu Grunde richten mögen. Auch uns nennen sie Barbaren, ja schimpfen uns mit dem noch gemeineren Namen der Opiker. Auf die Heilkünstler also lege ich dir Acht und Bann.‹ – Der eifrige Mann wußte nicht, daß der Name der Opiker, der im Lateinischen eine schmutzige Bedeutung hat, im Griechischen ganz unverfänglich ist und daß die Griechen auf die unschuldigste Weise dazu gekommen waren die Italiker mit demselben zu bezeichnen (S. 129).


113 Plautius gehört in diese oder in den Anfang der folgenden Periode, da die Beischrift bei seinen Bildern (Plin. h.n. 35, 10, 115) als hexametrisch nicht füglich älter sein kann als Ennius und die Schenkung des ardeatischen Bürgerrechts notwendig vor dem Bundesgenossenkrieg stattgefunden haben muß, durch den Ardea seine Selbständigkeit verlor.


Quelle:
Theodor Mommsen: Römische Geschichte. Berlin 1923, Bd. 1.
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