Census

[45] Census, in der röm. Republik die alle 5 Jahre durch die Censoren vorgenommene Zählung der Bürger und deren Eintheilung in eine der 6 Klassen nach dem Maßstabe des Grundvermögens. Die Klassen selbst waren in Centurien getheilt, und jede Centurie gab in den Bürgerversammlungen (Comitien) 1 Stimme ab; da die ersten Klassen, die vermöglicheren, die meisten Centurien hatten, so war in den Centuriencomitien ihre Abstimmung entscheidend. Dem entsprechend ist in den meisten neueren Staaten die Ausübung des Wahlrechts an ein bestimmtes Vermögen als Bedingung gebunden.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 45.
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