Deduction

[302] Deduction, vom lat. deducere herleiten, Ableitung eines Satzes aus einem andern, besonders aus einem allgemein als wahr anerkannten, umfassende und wissenschaftliche od. doch gründliche Beweisführung. Seit Kant und Fries unterscheidet man diese D. von der probatio, Beweis überhaupt, demonstratio überzeugendem Beweis u. argumentatio Beweis, der sich vorzugsweise auf innere, apriorische Gründe stützt. Die D. spielt besonders in mathematischen Wissenschaften eine Hauptrolle. In der Rechtssprache bezeichnet D. besonders jenen Beweis, der sich auf anerkannte Rechte oder Sätze, oder mindestens auf umfassende Darstellung der Gründe stützt und z.B. in politischen Staatsschriften geführt zu werden pflegt, daher solche auch D.en genannt wurden. – Deduciren, begründen, gründlich oder wissenschaftlich beweisen (vergl. Beweis); deducto aere alieno, nach Abzug der Schuld; deductis deducendis, nach Erweis, Abzug dessen, was zu beweisen, abzuziehen war; deductis impensis, nach Abzug der Auslagen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 302.
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