Deductĭon

[791] Deductĭon (v. lat. Deductio), 1) Ab-, Wegführen; 2) bei den Römern die ehrenvolle Begleitung, z.B. die Nachhausebegleitung der Patrone durch ihre Clienten, die Begleitung der Amtscandidaten durch ihre Wähler nach dem Wahlorte, welche letztere Deductores hießen; 3) die Heimführung der Braut durch den Bräutigam, s. u. Hochzeit; 4) Beweisführung, bes. die ausführliche; 5) seit Kant u. Fries die Begründung der höchsten philosophischen Grundsätze, die als solche nicht bewiesen werden können, durch eine Theorie der erkennenden Vernunft, od. durch die Nachweisung, daß u. warum diese philosophischen Grundsätze od. Grundurtheile (vom Dasein Gottes, der Unsterblichkeit u. Freiheit der Seele etc.) nothwendig in jeder Menschenvernunft liegen; 6) die Auseinandersetzung der Begründung von Rechtsansprüchen, der Rechtserweis, die Rechtsausführung; daher Deductionsschrift, die Schrift, worin dies geschieht; Deductionsverfahren, so v.w. Hauptverfahren, die Verhandlungen der Parteien über den geführten Beweis, worin sie ihn als gelungen od. bezüglich mißlungen darzustellen suchen; 7) Abzug, daher: Deductis deducendis, nach Abzug des Abzuziehenden, auch nach Erweis dessen, was zu erweisen war; Deductis impensis, nach Abzug der Kosten; Deducto aere alieno, nach Abzug der Schulden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 791.
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