Patrone

[751] Patrone (v. fr. Patron), 1) Muster, wornach etwas Anderes gemacht wird; 2) das Nachgebildete selbst; daher 3) Hülsen von Schreibpapier (Patronenhülsen), deren man aus einem Bogen von 16 Zoll Länge u. 131/3Zoll Breite gewöhnlich zehn schneidet. Diese werden mittelst des Patronenholzes (Winders) rollirt, bis zur Kugel gekleistert, die Kugel eingelegt, das Papier über der Kugel gewürgt u. gebunden, ebenso dann unter der Kugel. Die Hülsen werden getrocknet, dann beputzt mit Pulver gefüllt, zugekniffen u. geleert, der Schluß gepreßt u. übergebogen. 10–15 P-n werden mittelst des Packsattels in ein Packet gebunden, die Kugeln abwechselnd neben u. über einander. Die Füllung der P-n ist nach den Waffen bei den Armeen verschieden u. variirt zwischen 1/43/4 Loth Pulver. Bei einzelnen P-n, so der österreichischen Spitzkugel u. preußischen Zündnadelpatrone, ist die Zündung mit der P. vereinigt. Letztere besteht aus einer 2,60 Z. rhein. langen u. 2,20 Z. rhein. breiten, aus leicht verbrennbarem Papier gefertigten Hülfe. In diese Hülfe wird das Pulver geschüttet, dann der Papierspiegel mit der Zündmasse nach unten auf das Pulver aufgesetzt u. nunmehr das Geschoß, entweder Spitzgeschoß od. Langbleigeschoß, in den oben ausgehöhlten Spiegel gebracht, u. nun die Hülfe über dem Geschoß gewürgt. Die P. wird in der Länge des Geschosses getalgt. Die Patronenpackete werden zum Transport in dem Munitionswagen in Patronenkasten zu 1.–2000 P-n, je nach der Größe, verpackt. Ein Infanterist führt gewöhnlich im Feld 60 P-n bei sich, davon 30 in den Taschen, 30 im Tornister, welche Anzahl jedoch bisweilen auch verdoppelt wird; 4) P. für das Geschütz, s.u. Cartusche 4); 5) beim Sprengen des Gesteins mittelst Pulver eine papierne Hülse, in welche Sprengpulver gefüllt wird, u. an welche die Zündung befestigt wird; 6) allerlei papierne Hülsen, in welche Pulver, Leuchtkugeln od. kleine Schwärmer gefüllt werden; 7) viereckige od. cylindrische Düten, in welche der geschnittene Tabak zum Verkauf gepackt wird; 8) ähnliche Düten, um Geld darin zu verpacken; 9) ausgeschnittene Form. mittelst welcher[751] etwas bemalt wird, z.B. Stuben, Spielkarten etc., diese Malerei Patronenmalerei; 10) eine Zeichnung, nach welcher gemusterte Zeuge gewebt u. die Kettenfaden dazu eingelesen werden, s.u. Muster 2); 11) mit Schraubengängen versehene Form, wornach die Schraubenmuttern gedreht werden; 12) (Goldschm.), so v.w. Gießform; 13) (Buchdr.), dünne Pappe, welche in Form eines Rähmchens (s.u. Buchdruckerpresse) ausgeschnitten ist, um das Abfärben der Stege zu verhindern; 14) P. von Holland (Patron d'Hollande), nannte man eine seine, weiße, gemusterte Leinwand, bes. zu Tischzeug, welche aus den Niederlanden kam.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 751-752.
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