Bahnprofil

[490] Bahnprofil. 1. Querschnitt der Bahn im Unter- und Oberbau, grundlegend für die Ermittlung der Bahnbreiten (also des Grunderwerbs) und der zu bewegenden Erdmassen, ferner der richtigen Bemessung und Ausarbeitung der Bauwerksentwürfe[490] (s. Fig. 1 und 2). 2. Umgrenzung des über der Bahn frei zu haltenden Raumes (Normalprofil des freien Raums, s. Fig. 3), grundlegend für die Bemessung aller den Luftraum über und neben der Bahn einengenden Bauwerke und Gegenstände als: Weg- oder Bahnüberführungen, Tunnel, Wegeschranken, Brückengeländer, Gebäude, Bahn- und Ladesteige, Säulen und Dächer über denselben, Wasserkrane u.s.w., ferner auch für die Fahrzeuge.

Diese Umgrenzung des freien Raumes ist mit Berücksichtigung aller an den Wagen und Lokomotiven vorkommenden Vorsprünge für deutsche und österreichische (auch viele andre) Bahnen in den technischen Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen für Vollspurbahnen genau festgesetzt, und zwar für Hauptgleise (A) und Bahnhofsnebengleise (B) etwas verschieden, weil auf Bahnhöfen die Ladesteige der Güterschuppen und die Laderampen eine Ausnahme verlangen und auch gestatten, da dort keine Personenwagen verkehren. Die in Fig. 3 angegebenen schrägen Linien treten bei Neubauten an die Stelle der beiden unteren Absätze. Auf der freien zweigleisigen Bahn darf der Abstand der beiden Gleismitten – abweichend von jener Umgrenzung – bis auf 3,5 m herabgehen; jedoch darf alsdann an der inneren (dem andern Gleise zugewendeten) Seite des Zuges keine Wagentür geöffnet, auch kein Gegenstand weit vorgestreckt werden. Auf Bahnhöfen darf diese Entfernung der Gleismitten nicht unter 4,5 m betragen.

Goering.

Fig. 1 und 2.
Fig. 1 und 2.
Fig. 3.
Fig. 3.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 490-491.
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