Gußstücke

[698] Gußstücke oder Gußwaren bestehen aus grauem Gußeisen, das durch Umschmelzen von Roheisen (mit Brucheisen) erhalten wird.

Die Statistik bezeichnet Hochofenguß als »Gußwaren erster Schmelzung« im Gegensatz zu den aus Gießereien flammenden »Gußwaren zweiter Schmelzung«. Anderweitig unterscheidet man Bau-, Maschinen-, Rohrguß, auch Poterie-, Massen- und Kunstguß, als besondere Abart Temperguß. Für die drei ersten dieser Sorten wird eine Zugfestigkeit von mindestens 1200 kg/qcm und eine Biegungsfestigkeit von 2500 kg/qcm, gemessen an einem unbearbeiteten quadratischen Stabe von 30 mm Seite, der, auf zwei 1 m voneinander entfernten Stützen liegend, eine allmählich bis zu 450 kg zunehmende Belastung aufnehmen soll, bevor er bricht. Diese und weitere Angaben über die Beschaffenheit enthalten die »Vorschriften für Lieferung von Eisen und Stahl, aufgestellt vom Verein deutscher Eisenhüttenleute«, Düsseldorf. Ueber »Vorschriften für die Lieferung von Gußeisen« s. Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1905, S. 404. – Vgl. a. Gußeisenprüfung, S. 697. – Der »Umlauferlaß, betreffend die einheitliche Benennung der im Eisenbahnbetriebe zur Verwendung kommenden, aus Eisen oder Stahl begehenden Materialien« findet sich veröffentlicht im Zentralblatt der Bauverwaltung 1889, Nr. 7, und in »Stahl und Eisen« 1889, Nr. 3.

Stahlformguß ist in Gebrauchsformen gegossener Stahl. Nach den »Vorschriften u.s.w.« soll im allgemeinen je nach dem Verwendungszweck der Stücke die Zugfestigkeit 3600 bis 6000 kg qcm bei einer Dehnung von 20–8%, gemessen auf 200 mm Länge, betragen.

Das Gewicht von Grauguß berechnet man normal mit 7,25 kg/l oder als das 14 sache des Gewichts eines Tannenholzmodells gleicher Stärke; für Stahlguß 7,86 kg/l.

Lindner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 698.
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