Hebelade [1]

[2] Hebelade, Vorrichtung zum Heben von Lasten, z.B. schweren Steinen, zum Stockroden u.s.w., besteht in der Hauptsache aus einem Hebel, der durch abwechselndes stufenweises Höherrücken zweier Stützpunkte die Hebung einer Last ermöglicht, wobei der Hebel während des Versetzens des einen Stützpunktes auf dem zweiten Stützpunkt ruht.

Bei der deutschen Hebelade werden die verstellbaren Drehpunkte des Hebels durch zwei Umsteckbolzen gebildet, die in übereinander angeordnete Löcher zweier starken in einem Bockgestell aufrecht stehenden Pfosten gefleckt werden. Bei der französischen Hebelade werden die Auflager der Hebeldrehpunkte durch Einschnitte einer an zwei gegenüberliegenden Seiten verzahnten Stange gebildet. Gegenüber diesen Bauarten, die beide den Nachteil besitzen, daß sie die zu hebende Last beim Aufsteigen des Kraftangriffspunktes wieder etwas sinken lassen und daher Kraftverlust zur Folge haben, besteht die schwedische Hebelade aus vier Säulen, die derart mit Löchern versehen sind, daß ein ununterbrochenes Emporheben des Hebels ermöglicht ist. Die letztere Bauart findet man häufig in zweckmäßig abgeänderter Form als Aufzugsvorrichtung für Schützen bei Schleusen u.s.w. In der Figur bezeichnen A Zapfen des Gestells B, um den der Doppelhebel C C schwingt; D D1 Ausschnitte, die abwechselnd unter die versetzbaren Bolzen E E1 greifen und so die Zugstange G mit der Schütze anheben Der Wirkungsgrad beträgt im Mittel 96%.

Hebelade [1]
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Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 2.
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